Fulda. Erstmalig in diesem Jahr ist der Kontinent Afrika Gastgeber der Fußball-WeltmeisterÂschaft. In der 19. Fußball-Weltmeisterschaft werden in Südafrika vom 11. Juni bis 11. Juli 2010 32 Nationalmannschaften gegeneinander antreten und zeigen, dass Fußball Menschen, Länder und Kulturen verbindet. Wie diese Verbindung aussehen kann und wie sich Kinder und Jugendlcihe dieses große Fußball-Ereignis vorstellen, will die Kinder – Akademie Fulda wissen und setzt dabei auf Fantasie und EinfallsÂreichtum der 6- bis 16-Jährigen.
Der landesweite Wettbewerb „Jugend malt“ fordert alle Jungen und Mädchen zwischen 6 und 16 Jahren aus Hessen auf, das Motto „Fußball verbindet“ künstlerisch umzusetzen und freut sich auf zahlreiche Einsendung bis zum: 21. Mai 2010 (Einsendeschluss). Die Bewertung erfolgt in drei Altersgruppen:
- 6 bis 8 Jahre
- 9 bis 12 Jahre
- 13 bis 16 Jahre
In jeder Bewertungsgruppe werden 5 Gewinner ermittelt. Die Einsendungen sind zu richten an: Kinder-Akademie Fulda, Stichwort: “Jugend malt”, Mehlerstraße 4, 36043 Fulda.
Die prämierten Werke und eine Auswahl der eingesandten Beiträge werden in einer Ausstellung präsentiert. Bei der Ausstellungseröffnung findet die Auszeichnung der Preisträger mit einer Urkunde vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst voraussichtlich im Hessischen Landtag statt.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche aus Hessen zwischen 6 und 16 Jahren. Jeder Teilnehmer kann höchstens zwei Werke einreichen. In die Bewertung durch die Jury kommen Werke nur unter folgenden Voraussetzungen:
- auf der Rückseite jedes Bildes müssen vermerkt sein:
- die Bilder müssen ausreichend frankiert sein
- fachgerecht vorbehandelt sein, (z.B.: Pastellkreidebilder oder Kohlezeichnungen müssen fixiert sein, die Bilder dürfen nicht laminiert sein
- fachgerecht verpackt sein (nicht gerollt oder geknickt!)
– bei Einzelteilnehmern: Name, Vorname, Telefon und Alter (Jahre, nicht Geburtsdatum), vollständige Adresse
– Â bei Schulklassen und anderen Gruppen: Die Angabe der Klasse mit dem Stempel der Schulanschrift bzw. der Anschrift der Einrichtung
Eine Rücksendung der Werke erfolgt nur, wenn dafür bei der Einsendung ausreichend Rückporto in Briefmarken beigefügt wurde. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erwirbt mit der Einsendung Veröffentlichungsrechte an den Werken, die sich auf Plakate, Faltblätter, etc. im Zusammenhang mit dem Wettbewerb beschränken.