Fulda / Hanau / Kassel. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Fulda begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen. „Was wir unseren Kindern verweigern, verweigern wir unserem Gemeinwesen. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft“ so Diözesansekretär Michael Schmitt, Fulda. Dieser Bedeutung der Kinder werde das Urteil gerecht, in dem gefordert wird, die Regelsätze neu und insbesondere transparent zu berechnen.
“Die bisherige prozentuale Ableitung des täglichen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen aus einem Erwachsenen-Regelsatz geht nicht nur an der Lebenswirklichkeit vorbei, sondern berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse und notwendigen Anforderungen der Heranwachsenden in keinster Weise”, sagt der Diözesansekretär des katholischen Sozialverbandes. Die willkürliche Ableitung der Kinderregelsätze vom Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen hätten viele soziale und kulturelle Aspekte der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht berücksichtigt und zu gesellschaftlichen Ausgrenzungen beigetragen.
So sei die Ernährung der Kinder nur unzureichend und die Bildung gar nicht in der Festlegung der Regelsätze berücksichtigt worden. Neu zu berechnende Regelsätze müssten diese und andere Aspekte in nachvollziehbarer Weise einbeziehen. „Höhere Investitionen in die Bildung ermöglichen mehr Chancengerechtigkeit und wirken Armut entgegen“ betont Schmitt. So sei es wenig verständlich, wenn oft der Eindruck vermittelt würde, entsprechende Unterstützung seien großzügige Almosen des Staates. Vielmehr handele es sich hier um Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft.
Gerade im Bereich von Bildung und kultureller Teilhabe seien die Verantwortlichen auf allen Ebenen gefordert. Auch in den Kommunen müsse dafür mehr aufgewandt werden. Kleine und finanzschwache Kommunen müssten von übergeordneten Verwaltungseinheiten in eine Lage versetzt werden, die dem Zukunftsanspruch von Kindern und Jugendlichen gerecht würden. Schließungen von Schwimmbädern, Bibliotheken und anderen kulturellen und Freizeiteinrichtungen dürften nicht weiter hingenommen sondern offensiv entgegengewirkt werden.
Die KAB begrüßt außerdem die Maßgabe des Gerichts, künftig Härtefallregelungen für atypische Bedarfe in das SGB II aufzunehmen.
Für die KAB kann die Hartz-IV Regelung nur eine mittelfristige Übergangslösung sein. Langfristig führe kein Weg daran vorbei, sich über eine Grundsicherung für alle Menschen Gedanken zu machen. Verschiedene Grundeinkommensmodelle seien zwar bei vielen Menschen in der Diskussion, offensichtlich jedoch nicht bei den Politikern in Berlin. KAB Diözesansekretär Michael Schmitt: „Es fehlt in der Politik eine visionäre Blickrichtung, wenngleich an vielen Stellen festgestellt werden muss, dass grundlegende Veränderungen für unsere Gesellschaft und für die Menschheit insgesamt unabdingbar sind.“