Hessen. Seit 2001 weit mehr als 30.000 Vereinsvertreter bei der Vortragsreihe Gemeinnützige Vereine und Steuern. Die Vortragsreihe „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ erfreut sich großer Beliebtheit. Ehrenamtliche Vereinsvertreter können sich hier unentgeltlich und fundiert über Fragen der Gemeinnützigkeit und des damit verbundenen Steuerrechts informieren. „Mit diesen Veranstaltungen leisten wir einen beständigen Beitrag zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit in Hessen“, erklärte Finanzstaatssekretär Dr. Thomas Schäfer in Wiesbaden.
„So werden steuerliche Probleme der Vereine vermieden, bevor sie entstehen. Hier wird Vertrauensarbeit geleistet. Die jeweiligen Vereine können die zuständigen Mitarbeiter unserer Finanzämter als Partner kennenlernen, die ihnen weiterhelfen.“ Seit 2001 fanden über 50 Veranstaltungen der Reihe in Kooperation von Hessischem Finanzministerium und den jeweiligen Finanzämtern statt. Die einzelnen Termine stehen unter der Schirmherrschaft des Hessischen Finanzministers Karlheinz Weimar bzw. des Hessischen Finanzstaatssekretärs Dr. Thomas Schäfer.
Beide unterstreichen hiermit die hohe Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in Hessen. „Die großartige Arbeit der Ehrenamtlichen braucht auch sichtbare Anerkennung“, betonte Dr. Schäfer. Durchschnittlich nehmen 600 Vereinsvertreter an einem Termin teil. „Diese großartige Resonanz zeigt, dass dieses Angebot richtig und wichtig ist. Ein riesiger Erfolg, der auch in diesem Jahr mit 6 – 8 Veranstaltungen fortgeführt werden soll“, bekräftigte der Finanzstaatssekretär.
Etwa zwei Millionen Freiwillige setzen sich in rd. 38.000 gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen in ganz Hessen für die Gemeinschaft ein. Besonders erfreulich ist daher, dass durch eine von Hessen unterstützte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts klare Vorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen erreicht wurden: Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ regelt das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern.
Aufgrund der Anhebungen der sogenannten Besteuerungsgrenze für die wirtschaftlichen Aktivitäten auf 35.000 € sowie des Freibetrags für kleine Körperschaften auf 5.000 € ist die große Masse der kleinen und mittleren Vereine von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Auch die Übungsleiter, Betreuer, Erzieher, die sich nebenberuflich in den gemeinnützigen Vereinen engagieren, profitieren von der Erhöhung des Freibetrags auf nunmehr 2.100 € pro Jahr. Darüber hinaus sind Einnahmen, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit erzielt werden, bis zu 500 € im Jahr steuerfrei.
Der einheitliche Spendenabzugssatz von 20% hat die komplizierten Regelungen der unterschiedlichen Abzugssätze abgelöst und damit die Arbeit vieler Vereinskassierer wesentlich vereinfacht. Um die Tätigkeit der Vereinsarbeit wieder attraktiver zu machen, ist die Haftung von unentgeltlich tätigen Vorstandsmitgliedern im BGB neu geregelt worden. Danach kommt eine Haftung nur in Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes in Betracht.
Der Steuer-Experte Heiner Woitschell vom Finanzministerium führte in allen über fünfzig Veranstaltungen durchs Programm, gab konkretere Informationen und beantwortete Fragen der Vereinsvertreter. Er weist besonders auf den „Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und Übungsleiter/innen“ hin, der im Frühjahr 2010 in der 32. überarbeiteten Fassung vom Hessischen Finanzministerium herausgegeben wird und eine Auflage von fast 170.000 Exemplaren erreichte.
Der „Steuerwegweiser“ wird bei den Veranstaltungen und über die Finanzämter ausgegeben. Er kann auch über die Internetseite des Hessischen Finanzministeriums (www.hmdf.hessen.de) als Infomaterial bezogen werden. Weitere Informationen stehen auf der Landesseite www.gemeinsam-aktiv.de den Ehrenamtlichen zur Verfügung.