Wiesbaden. Die hessischen Finanzämter werden wie in den vorangegangenen Jahren den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Dies teilte das Finanzministerium in Wiesbaden mit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Finanzverwaltung werden jeweils in der Zeit vom 21. Dezember bis 31. Dezember grundsätzlich: keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen, Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen, Vollstreckungshandlungen unterlassen, keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und in Steuer- und Bußgeldverfahren:
a. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem
Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
b. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
c. keine Bußgeldbescheide zustellen und
d. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.
Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung).