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MdL’s Rock und Mick im Familienzentrum Fulda – Freie Träger besser unterstützen

FDP FuldaFulda. Die FDP Landtagsabgeordneten René Rock und Hans-Christian Mick besuchten das Geburtshaus und Familienzentrum Fulda, um sich über die Situation freier Träger im Bereich der Kinder- und Familienbetreuung im Landkreis Fulda zu informieren. Dabei ging es auch um den Waldkindergarten Hofbieber, der sich in der Trägerschaft des Familienzentrums befindet.

Waldkindergartens Hofbieber

René Rock, sozialpolitischer Sprecher der FDP im Hessischen Landtag, und Hans-Christian Mick, jugendpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, besuchten auf Einladung von Mario Klotzsche, FDP Fraktionschef im Fuldaer Kreistag, das Geburtshaus und Familienzentrum Fulda. Im Mittelpunkt des Gesprächs mit Geschäftsführerin Marion Bleuel stand die Situation des Familienzentrums als freier Träger des Waldkindergartens Hofbieber. In der Vergangenheit gab es mehrfach Probleme bei der Finanzierung des Waldkindergartens.

Schwierig war für den Waldkindergarten vor allem, dass sich einige Gemeinden weigern für ihre Kinder Betriebskostenzuschüsse zu zahlen. Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) verpflichtet die Wohnortgemeinden der Kinder die anteiligen Betriebskosten zu bezahlen. Geschäftsführerin Marion Bleuel kritisiert, dass der Waldkindergarten zum Spielball kommunalpolitischer Interessen wird und keine vernünftige Planung möglich ist, wenn gesetzliche Bestimmungen von Gemeinden unterlaufen werden.

René Rock, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Hessischen Landtag ist, erwartet, dass sich die Städte und Gemeinden im Landkreis Fulda an geltendes Recht halten und die freien Träger unterstützen. „Der Landkreis Fulda ist im Bereich der Jugendhilfe der gesetzliche Aufgabenträger. Damit liegt beim Landrat bzw. dem Ersten Kreisbeigeordneten die Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes und für die Sicherstellung des Betreuungsangebotes für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.“, so Rock.

Elternbeiträge massiv erhöhen

Eltern genießen nach SGB VIII § 5 Wahlfreiheit hinsichtlich der Betreuungseinrichtung ihrer Kinder. Den Bürgermeistern ist es aus fiskalischen Gründen in der Regel jedoch lieber, wenn alle Kinder aus der eigenen Gemeinde auch in die gemeindeeigenen Kindergärten gehen. „Trotzdem haben die Bürgermeister die Entscheidung der Eltern zu respektieren, wenn sie ihre Kinder außerhalb betreuen lassen wollen. Der Bundesgesetzgeber ist hier eindeutig und verpflichtet die Behörden sogar auf die Wahlfreiheit hinzuweisen.“, so Klotzsche.

Freie Träger sind meist kostengünstiger als kommunale Betreuungseinrichtungen und sollen nach dem Landesgesetz von den Kommunen unterstützt werden. Im Landkreis Fulda bezahlen die meisten Kommunen bisher 100 Euro monatlich als Betriebskostenausgleich für Kinder, die externe Einrichtungen besuchen. „Das liegt deutlich unter den realen Kosten oder dem Kostenniveau der kommunalen Einrichtungen und ist auch weit weniger als in anderen hessischen Landkreisen gezahlt wird. Leider nehmen es einige Gemeinden in Kauf, dass freie Träger schließen oder ihre Elternbeiträge massiv erhöhen müssten. “, so Klotzsche weiter.

Rock und Mick kündigten an, die Sachlage auf Landesebene prüfen zu lassen. Die FDP Fraktion setzt sich für das Gutscheinmodell und die damit verbundene Umstellung von der Objekt- zur Subjektförderung ein. Danach bekommen die Eltern direkt die staatliche Förderung in Form von Betreuungsgutscheinen, die sie bei der Kindertagesstätte ihrer Wahl abgeben. „Dadurch werden sich die Einrichtungen ganz automatisch stärker an dem Bedarf der Eltern, etwa bei den Öffnungszeiten, orientieren und das Betreuungsangebot wird insgesamt attraktiver.“, so Mick abschließend.

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