Written by 6:10 Alle Nachrichten, Politik & Wirtschaft

Info zur OB-Wahl in Fulda

Fulda. Die OB-Wahl findet am 22. März 2009 statt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Fulda haben. Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt. Darauf weist Wahlleiterin Ulrike Richter in einer Pressenotiz hin.

Briefwahl muss beantragt werden

Alle Wahlberechtigten werden vom Wahlamt in die entsprechenden Wählerverzeichnisse eingetragen. Diese liegen vom 02. März 2009 bis zum 06. März 2009 im Bürgerbüro zur Einsicht bereit. Spätestens am 01. März 2009 werden alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten durch Übersendung einer Wahlbenachrichtigungskarte über ihre Eintragung informiert und zur Wahl eingeladen. Die Rückseite dieser Karte kann laut Richter als Wahlscheinantrag für die Briefwahl verwendet werden.

Diejenigen, die schon früher die Briefwahlmöglichkeit nutzen möchten, können dies ab dem 09. Februar 2009 bis zum 20. März 2009, 13:00 Uhr im Bürgerbüro persönlich oder schriftlich beantragen bzw. ihre Stimme vor Ort abgeben.

Für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters wurde ein Wahlvorschlag im Wahlamt eingereicht, der am 22. Januar 2009 durch den Wahlausschuss der Stadt Fulda zugelassen wurde.

Die Wählerinnen und Wähler haben somit die Möglichkeit, bei der bevorstehenden Direktwahl mit „Ja“ oder „Nein“ für den eingereichten Wahlvorschlag zu stimmen. Gewählt ist die entsprechende Bewerberin oder der entsprechende Bewerber nur dann, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sie / ihn entfallen.

Visited 1 times, 1 visit(s) today
Close