Written by 10:35 Alle Nachrichten

AOK veröffentlicht KH- Mindestmengenliste für Hessen – Routine rettet Leben

Verbindliche Mindestmengenregelungen für Krankenhäuser retten Leben. Denn laut Studien ist in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen einhalten, das Sterblichkeitsrisiko für die Patientinnen und Patienten deutlich geringer als in Krankenhäusern mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge. Deshalb gibt es jetzt erstmals eine Übersicht über alle hessischen Kliniken, die im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken durchführen dürfen.

Die Karte enthält auch die von den Kliniken aktuell gemeldeten Fallzahlen für alle sieben Behandlungen, zu denen gesetzlich vorgegebene Mindestmengen existieren. Es handelt sich um besonders anspruchsvolle und komplizierte Behandlungen, bei denen das Risiko der Patientinnen und Patienten für schwere Komplikationen besonders hoch ist. Derzeit sind dies die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (14).

„Krankenhäuser, die auf der Karte fehlen, dürfen die jeweilige Behandlung nicht durchführen. Sie haben schlicht und einfach nicht nachgewiesen, dass sie die Eingriffe oft genug vornehmen, um eine entsprechende Routine zu haben. Denn die Studienlage zeigt eindeutig: Routine rettet Leben“, betont Dr. Roland Strasheim, Hauptabteilungsleiter für den Krankenhausbereich, Reha und Fahrkosten bei der AOK Hessen. Hintergrund: Seit diesem Jahr gelten neue Vorgaben für Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen. Sie mussten den Krankenkassen in ihrem Bundesland bis zum 15. Juli ihre aktuellen Fallzahlen melden und eine Prognose über die OP-Zahlen im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren. Eine positive Prognose für 2020 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht erbracht haben – wenn sie nachweisen konnten, dass die Gründe für das Nicht-Erreichen der Mindestzahlen ausgeräumt wurden.

Daneben gibt es auch Krankenhäuser, die die OP-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde erhalten haben, um eine flächendeckende medizinische Versorgung in dem jeweiligen Land zu gewährleisten. Die „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK macht für jede einzelne Klinik transparent, auf welcher Basis die Berechtigung erteilt wurde und welche Fallzahlen zuletzt erreicht wurden. Auch Kliniken, die das erste Mal oder nach einer mindestens zweijährigen Unterbrechung eine Leistungserlaubnis erhalten haben, werden in der Online-Karte extra ausgewiesen. Sämtliche Informationen aus der Online-Karte sollen im nächsten Jahr auch in den Krankenhaus-Navigator der AOK einfließen, der Patienten und Ärzte über die Qualität von Kliniken informiert.

Visited 1 times, 1 visit(s) today
Close