Fulda. Der Landtagskandidat, der sich immer gegen die Abschaffung der Pendlerpauschale ausgesprochen hatte, würdigte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als „sozial für die Menschen und gut für die Region“. Weiter fügte Dr. Herr hinzu, dass die nun aufgehobene Regelung, die eine Zahlung der Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer vorsah, „höchst ungerecht“ gewesen sei. „Wer sich tagtäglich auf den Weg zur Arbeit macht, muss auch merken, dass es sich lohnt“, führte der Landtagskandidat aus.
Urteil gerade für ländlich strukturierten Landkreis Fulda wichtig
Darüber hinaus sprächen auch wichtige strukturpolitische Erwägungen, wie der Erhalt der ländlichen Struktur, für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer.
So würde hierdurch die Abwanderung der Menschen vermieden und Leerstand von Immobilien verhindert. Gerade in einem ländlich strukturierten Kreis wie Fulda sei dies enorm wichtig.
Eine Abwanderung der Menschen in Ballungsgebiete führe dort zu den bekannten und unerwünschten Problemen bei weiter zunehmender Verdichtung. Umgekehrt führe Leerstand bei Immobilien und ein Ausdünnen ländlicher Ortschaften zu erheblichen Folgekosten, da die Infrastruktur unterhalten werden müsse. Nur durch eine Entzerrung der Bevölkerung könne dies vermieden werden.
Dies seien „gewichtige Argumente für die Pendlerpauschale, die auch nicht mit dem plakativen Argument „Naturschutz“ aufgewogen würden“, resümierte der CDU – Politiker, „ denn gerade der Naturschutz leide in den Verdichtungsräumen.“
Richtige Konjunkturpaket
Insgesamt sei somit eine politisch falsche Entscheidung zugunsten der Anliegen der Menschen korrigiert worden. „Bei den Arbeitnehmern bleibt mehr in der Tasche. Das ist das richtige Konjunkturpaket in schwierigen Zeiten.“ so Dr. Herr abschließend.