Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert das Behindertenrecht und soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Erste Änderungen traten bereits 2017 in Kraft, die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein.
Welche Auswirkungen wird die Reform auf die parktischer Arbeit von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern haben, was muss in Zukunft beachtet werden.
Diesen und anderen Fragen wird die Fachanwältin für Sozialrecht Miriam Sturm in ihrem Vortrag nachgehen.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Personen, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung führen, an Inhaber einer Vorsorgevollmacht, an Menschen, die sich um die Angelegenheiten ihrer Angehörigen kümmern und sonstige interessierte Personen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist erforderlich: Telefon: 0661-480045-32 oder eMail an verwaltungBV@awo-fulda.de