Zwei Dutzend Gäste begrüßte Anette Wettlaufer von der Vogelsberg Consult GmbH am Dienstagabend in den Räumen des Eudorfer Schäferhofs. Dorthin eingeladen hatte das OFFICE NETZ Vogelsberg (ein berufliches Netzwerk unter dem Dach von Vogelsberg Consult) seine Mitglieder, aber auch alle anderen am Thema Altersvorsorge interessierten Menschen. „Es gibt angesichts der demographischen Entwicklung und des sich reduzierenden Rentenniveaus der gesetztlichen Rentenversicherung einen erhöhten Bedarf an zusätzlicher Absicherung“, führte Wettlaufer in den Abend ein, „die betriebliche Altersversorgung (bAV) gewinnt dabei immer mehr an Bedeutung“. Was kann genau die bAV leisten, für wen sie Vorteile bietet und was der Gesetzgeber sich u. a. von dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erhofft, darüber sprach Beatrice Pink von der SV bAV Consulting GmbH (Wiesbaden), einer Gesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit ihr hatte Vogelsberg Consult nicht nur eine ausgewiesene Expertin gewonnen – Pink ist Direktionsbevollmächtigte, u. a. für die Sparkasse Oberhessen, sie ist Spezialistin für betriebliche Altersversorgung und Betriebswirtin (FH) für bAV -, sondern auch eine Referentin, die das sehr zahlen- und gesetzestextlastige Thema lebendig und interessant an die Zuhörer brachte.
Pink stellte zunächst die Grundlagen der Altersversorgung vor. Die bAV ist als Zusatzversorgung zu der gesetzlichen Rente inzwischen ein wichtiges Element in diesem Bereich geworden – so wichtig, dass der Gesetzgeber ihr mit einem neuen Gesetzt weiteren Spielraum gibt. Klassisch war die bAV ein Angebot von Unternehmen an die Arbeitnehmer, diese zusätzlich abzusichern. Dahinter stand auch der Gedanke der sozialen Verantwortung. Die Unternehmen sicherten ihre Einlagen selbst ab – heute arbeiten sie in der Regel mit externen Anbietern von Versicherungen zusammen. Der Arbeitgeber schließt den Vertrag mit dem bevorzugten Anbieter ab. Dorthinein fließen entweder Teile des Gehalts – die steuerlich begünstigt umgewandelt werden können – oder eine Bonuszahlung des Arbeitgebers. Dass es sich in der Regel um eine Gehaltsumwandlung handelt, liegt an den steuerlichen Vorteilen, von denen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren, wie die Expertin darlegte. Recht detailliert ging sie hier auf das steuer- und sozialversichungsrechtliche Procedere ein, für das sich viele der Anwesenden interessierten. Die meisten von ihnen hatten offenbar in ihren Tätigkeiten als Firmeninhaber, Geschäftsführer oder Personaler mit diesem Thema zu tun und nahmen die Gelegenheit zu mehr Aufklärung darüber gerne wahr.
Dass beide Seiten von dem System der betrieblichen Altersversorgung profitierten, mache es für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen interessant, so Pink, die diese Vorteile erläuterte. Arbeitnehmer hätten seit dem Jahr 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Verträge daraus seinen beispielsweise „hartz-IV-sicher“, würden also bei einer etwaigen Berechnung des ALG II nicht berücksichtigt. Dagegen könnten die Erträge daraus aber auch nur auf einen kleinen, sehr nahen Verwandtenkreis vererbt werden.
Für Arbeitgeber ist das Angebot einer bAV ein gutes Instrument der Fachkräftegewinnung und -bindung, führte die Referentin ins Feld. Da jedoch der Arbeitgeber für die angebotene Leistung haftet, sollte er sich einen vertrauenswürdigen Versicherungspartner wählen. Regelmäßige Information über gesetzliche Änderung und die Einhaltung verschiedener Vorgaben wie etwa dem Gleichbehandlungsgrundsatz seien darüber hinaus unerlässlich.
Mit dem neuen BRSG möchte der Gesetzgeber die bAV noch mehr in die Breite tragen, sie bekannter machen und auch für Geringverdiener attraktiver gestalten, erklärte die Referentin mit Blick auf das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz. Durch eine Erhöhung der Freibeträge und eine erweiterte Förderung des Arbeitgebers seien für beide Seiten Anreize geschaffen worden, in eine bAV zu investieren.
Eine knappe Stunde dauerte Pinks kurzer und dennoch sehr informativer Überblick über ein sehr komplexes Thema, das Interessenten mit einem Anbieter ihres Vertrautens oder mit ihrem Arbeitgeber weiter vertiefen sollten. Denn eins ist wohl sicher: Die Notwendikeit für zusätzliche Absicherung im Alter ist da. Ihr sinnvoll und effektiv zu begegnen, bedarf sowohl einiger Anstrengung als auch guter Überlegung.