Die Greußener Salami- und Schinkenfabrik vertrieb ihre „Delikatess Hirsch-Salami“ lediglich mit 45 Prozent Hirschfleisch im Fleischanteil. Die größere Menge bestand aus Schweinefleisch. Nach den aktualisierten Leitsätzen für Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches ist das nicht akzeptabel. Danach soll eine „Hirschsalami“ ausschließlich Hirsch im Fleischanteil enthalten. Mit ihrer Unterlassungsforderung war die Verbraucherzentrale Hessen erfolgreich. Der Hersteller sagte zu, die Wurst nicht länger als „Delikatess Hirsch-Salami“ zu verkaufen.
„Schweinefleisch, 45 Prozent Hirschfleisch, …“ – beim Blick in die Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung ärgerte sich Frau M., dass sie auf der Vorderseite keinen Hinweis auf Schweinefleisch in der vermeintlichen Hirschsalami erhielt. Sie fühlte sich getäuscht und beschwerte sich bei lebensmittelklarheit.de. Die hessischen Verbraucherschützer stimmten Frau M. zu. Die Bezeichnung widerspricht den im Dezember 2015 aktualisierten Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse.
LANGE HAT‘S GEDAUERT
Vor 2016 durften die Bezeichnungen für Fleischerzeugnisse eine spezielle Tierart nennen und trotzdem überwiegend aus Schwein oder Rind bestehen. Als Mitglied der Deutschen Lebensmittelbuchkommission setzte sich die Verbraucherzentrale Hessen erfolgreich für eine deutlichere Kennzeichnung der verwendeten Tierarten bei Fleischerzeugnissen ein. So soll nun Putenwiener von der Pute stammen und Hirschsalami vom Hirsch. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischerzeugnisse beschreiben die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Wurst & Co.
NOCH LUFT NACH OBEN
Bekanntlich gibt es nichts, das man nicht noch besser machen könnte. Das gilt auch für die Leitsätze. „Dass Formfleischerzeugnisse auch als Spitzenqualität gekennzeichnet sein können oder in einer Rinder-Salami ohne Hinweis in der Bezeichnung auch Schweinespeck stecken kann, ärgert Verbraucher“, so Wiebke Franz, Ernährungs- und Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen.