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Berechtigung zur Berufsausübung oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen

Berufe des Gesundheitswesens unterliegen nach den Vorgaben des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) der Meldepflicht.

Um einen Überblick über den Versorgungsgrad in der Region zu bekommen sowie um bei besonderen Ereignissen und letztendlich Katastrophenfällen reagieren zu können, benötigt das Kreisgesundheitsamt Informationen über Personen, die im Landkreis Fulda in Berufen des Gesundheitswesens tätig sind.

Wer einen Gesundheitsberuf selbständig ausüben möchte oder Angehörige von Gesundheitsberufen beschäftigt oder beschäftigen will, muss Beginn und Ende der Tätigkeit innerhalb eines Monats dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Zu Beginn der Tätigkeit sind die Anschrift der Niederlassung anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Etwaige Änderungen müssen dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden.

Berufe des Gesundheitswesens sind die freien Berufe Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Psychiaterin/Psychiater und Heilpraktikerin/Heilpraktiker sowie alle Fachberufe des Gesundheitswesens, die einer staatlichen Anerkennung unterliegen, wie Altenpflegehelfer/in, Altenpfleger/in, Desinfektor/in, Diätassistent/in, Ergotherapeut/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheitsaufseher/in, Hebamme/Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer/in, Logopädin/Logopäde, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in, Medizinische/r Dokumentar/in, Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in, Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in, Orthoptist/in, Osteopath/in, Physiotherapeut/in, Podologin/Podologe, Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in und Rettungsassistent/in.

Ein Formular zur Meldung der Daten kann beim Gesundheitsamt angefordert oder auf der Homepage des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de heruntergeladen werden. Die Nichterfüllung der Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nähere Informationen erteilt das Gesundheitsamt Fulda unter Telefon (0661)6006-6023 oder sind auf der Homepage des Landkreises zu finden.

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