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6. Hessischer Landeswettbewerb „Tiergerechte Pferdehaltung“

mit-auszeichnungurkunde-bert-petersen-irmgardhannah-beck-andreas-sandhager-foto-llh-tph-161012-10228 Pferdebetriebe sind am 12.Oktober in Hammersbach für herausragende Leistungen in der tiergerechten Pferdehaltung ausgezeichnet worden. Im Main-Kinzig-Kreis auf dem Hof von Irmgard und Hannah Beck erhielten die Betriebsleiterinnen und -leiter der ausgezeichneten Betriebe die vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgestellten Urkunden von Andreas Sandhäger, Direktor des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH). „Ich freue mich sehr, dass Ihre Höfe die Ansprüche des Pferdes an sein soziales Umfeld auf diesem hohen Niveau erfüllen können, ohne dass Sie die ökonomische Seite der Pferdehaltung aus den Augen verlieren“, gratulierte Sandhäger.

Mitte der 1990iger Jahre befassten sich Wissenschaftler des Landtechnischen Instituts der Justus-Liebig-Universität Gießen unter dem Aspekt des Tierschutzes mit der Erstellung eines Anforderungskatalogs zur Erreichung einer tiergerechten Pferdehaltung. Damit hatte Hessen eine Vorreiterrolle übernommen. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stand die Bedürfnisse der Pferde nach Licht, Luft und Bewegung.

1999 war der 1. Landeswettbewerb ausgeschrieben. Von den 45 teilnehmenden Betrieben wurde knapp die Hälfte prämiert. Die Betriebsleiter erhielten eine Urkunde, die ihre besonderen Leistungen bestätigte. Als wahrnehmbare Kennzeichnung eines ausgezeichneten Betriebes dient bis heute ein auffallendes Stallschild. So ziert in diesem Jahr das Schild eine künstlerische Darstellung dreier Pferde, in deren Verhalten sich „Geborgenheit in der Herde“ ausdrückt – so der Titel des Acrylbildes, das für das Stallschild Pate stand. Die Künstlerin ist Christine Bender aus Villingen (Kreis Gießen).

Pferde in Gruppen – aktuellster Stand der tiergerechten Haltung
Im dreijährigen Abstand folgten bis 2011 vier weitere Wettbewerbe, bei denen erkennbar wurde, dass die ursprüngliche Ständer- durch die Boxenhaltung mit kleinem Auslauf ersetzt worden war. Darüber hinaus entwickelte sich die Form der Gruppenhaltung, die insbesondere dem Bewegungsbedürfnis der Pferde sehr entgegen kam.

Diese Form der Pferdehaltung hat sich mittlerweile beim diesjährigen 6. Wettbewerb durchgesetzt: Denn mehr als die Hälfte der Pferde der 34 bewerteten Betrieben erfreuen sich in ihrer Freizeit am Leben in der Gruppe.
In die Bewertung eines gut geführten Pferdebetriebs gehen darüber hinaus noch weitere Kriterien ein. Diese betreffen das Stallmanagement, die Grünlandnutzung, die Tiergesundheit und nicht zuletzt die ständige Bereitschaft, den Betrieb im Sinne der Wettbewerbsanforderungen weiter zu entwickeln.

Die Abschlussveranstaltung des aktuellen Wettbewerbes fand am 12. Oktober 2016 auf dem Betrieb von Irmgard und Hannah Beck in Hammersbach statt. Mutter und Tochter managen zwei unweit von einander liegende Höfe mit insgesamt 94 Pferden. Im ursprünglichen Hof befinden sich Boxen und Boxen mit Paddocks, während in der neuen, benachbarten Anlage 61 Pferde in drei Gruppen gehalten werden. Die Großzügigkeit der Weideflächen und das architektonisch herausragende Zentralgebäude kennzeichnen eine sehr zukunftsweisende Betriebsplanung.

Ausgezeichnete Pferdehaltung in Hessen nach den modernsten Erkenntnissen
Beim diesjährigen Wettbewerb erhielten 28 Betriebe die Urkunde „für herausragende Leistungen“ aus der Hand von Andreas Sandhäger. Er betonte, dass es sich bei diesem Wettbewerb um eine Maßnahme des Landes Hessen handele, „bei der die Öffentlichkeit auf vorbildliche Betriebe aufmerksam gemacht wird. Mit Hilfe sachlicher Informationen und praktischer Demonstrationen werden pferdegerechte Haltungsformen zur Nachahmung empfohlen“. Er lud interessierte Pferdehalter und -besitzer ein, diese Betriebe zu besichtigen. „Diskutieren Sie vor Ort mit den Hofbetreibern bauliche und haltungstechnische Details. Holen Sie sich deren Expertise ein und entwickeln daraus das optimale Konzept für die eigene Pferdehaltung und zum Wohle Ihrer Tiere“, empfahl Sandhäger.

Dr. Madeleine Martin, Landesbeauftragte für Angelegenheiten des Tierschutzes, ist ebenfalls Mitglied der Bewertungskommission. Die hessische Tierschutzbeauftragte erläuterte den Tierschutz und seine Bedeutung. Sie schilderte, wie sich das Tierwohl in der Pferdehaltung weiterentwickelt habe und dessen Auswirkungen auf die Haltungsformen in den Betrieben. Außerdem gab sie einen thematischen Überblick zur jüngsten Rechtsprechung.

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