Am Donnerstag gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) offiziell die Kriterien bekannt, die Gesundheitsprojekte erfüllen müssen, um Mittel aus dem sog. Innovationsfonds zu erhalten. Mit den Geldern im Innovationsfonds sollen künftig Projekte gefördert werden, die das Potential haben, die medizinische Versorgung der Patienten zu verbessern. Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt es, dass nun die eigentliche Bewerbungsphase um Mittel aus dem Fonds beginnen kann. “Für uns ist entscheidend, dass die Projekte das Potential haben, auf absehbare Zeit einen Nutzen für die Patienten zu haben”, sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen.
Im Innovationsfonds stehen in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gestellt. Unter anderem Krankenkassen, Kliniken, Ärzte, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können sich von Donnerstag ab bis Juli mit ihren Projektideen auf Fördergelder beim Innovationsfonds bewerben. “Wir hoffen, dass sich auch in Hessen Partner zusammenfinden, um neue Vertragsformen zu erproben”, sagt Voß. Die TK habe vor, sich bundesweit mit mehreren Projekten beim Innovationsfonds zu bewerben.