Written by 0:14 Alle Nachrichten, Gesundheit & Medizin

Auch Ärztekammern stellen klar: Angst vor großem Leiden muss kein Sterbender haben!

Fulda. „Die Beihilfe zur Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe“. Diese Haltung haben alle Landesärztekammern einheitlich und eindeutig mit der Bundesärztekammer noch einmal deutlich gemacht. In einer palliativen Situation wird keinem Arzt eine Sanktionierung drohen, wenn er die Möglichkeiten zur Leidenslinderung nutzt. Das bei einer Beihilfe zur Selbsttötung im Einzelfall ein Approbation entzogen wurde, sei ein rein polemisches Argument. 73% der Deutschen sagen, „Ich habe große Angst, in dieser letzten Lebensphase leiden zu müssen.“ Bislang wurde diese Angst durch eine verständliche, aber weitgehend unberechtigte Unsicherheit genährt, was Ärzten erlaubt ist, wenn sie ihren Patienten beistehen und was nicht.

Die PalliativStiftung bezieht in Ihren „Ärztlichen Forderungen zur Diskussion um die Beihilfe zur Selbsttötung“ am 11.10.2014 eine klare Position: „Es darf in Fragen der Beihilfe zur Selbsttötung keine Sonderregelung für Ärzte geben: Weder um ihnen eine Beihilfe zum Suizid zu erleichtern, noch um sie in besonderer Weise strafrechtlich zu belangen.“ Bundesärztekammerpräsident Prof. Montgomery bekräftigte: „In der palliativen Sedierung gibt es Unsicherheiten bei manchen Kollegen, deswegen wird eine Artikelserie im Deutschen Ärzteblatt in naher Zukunft dazu gemacht werden.“ Und weiter „Wir wünschen ein Verbot jeder Organisation“, die Beihilfe zur Selbsttötung anbietet. Dass Ärzte keine Beihilfe zum Suizid leisten sollen, gelte gerade für Menschen, die nicht körperlich leiden.

Die Debatte um Beihilfe zum Suizid ist vor allem getrieben von der Angst vor entmündigender Apparatemedizin. Viele befürchten, dass sie am Lebensende ihre persönliche Autonomie und Entscheidungshoheit verlieren könnten. „Die Aufgabe aller Akteure in der Palliativversorgung ist, diese Ängste zu thematisieren und das Sterben und den Tod zu enttabuisieren“, sagte der Vorstandsvorsitzende der PalliativStiftung Sitte und weiter: „Neben der überfälligen Debatte um eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe brauchen wir deshalb jetzt allgemeinverständliche Informationen zu den rechtlichen Bedingungen und medizinischen Möglichkeiten. Die Palliativversorgung muss vorrangig und flächendeckend ausgebaut werden und allen Menschen in Deutschland zur Verfügung stehen“.

Dabei gilt schon heute, dass niemand gegen seinen Wunsch am Leben erhalten werden darf. Gleichzeitig darf kein menschliches Leben aktiv beendet werden. Deswegen hat der Staat die Aufgabe, die Bevölkerung über die Möglichkeiten von Hospizarbeit und Palliativversorgung als lebensbejahende Alternativen zu informieren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass diese Möglichkeiten auch für jeden verfügbar sind. Die Deutsche PalliativStiftung setzt sich für eine fundierte Aufklärung ein. Sie bietet vielfältige Informationen zur Hospizarbeit und Palliativversorgung.

Visited 1 times, 1 visit(s) today
Close