Fulda. Das Klinikum Fulda ist als eines von deutschlandweit nur 80 Kliniken in zur Versorgung von Patienten mit schwersten Verletzungen zugelassen. Dies hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erklärt, die bei Arbeits- und Wegeunfällen die Kosten der Behandlung trägt. Damit wird einmal mehr die hohe medizinische Kompetenz des Klinikums unterstrichen, diesmal im Bereich der Unfallchirurgie, die von Prof. Dr. med. Martin Hessmann geleitet wird.
Unfallverletzte mit schwersten Verletzungen, wie z.B. Polytrauma, Amputations-verletzungen, Schädel-Hirn-Verletzungen, Wirbelsäulenbrüche mit Querschnittslähmung, benötigen eine sofortige, kompetente und spezialisierte unfallmedizinische Behandlung. Dabei sind hohe Ansprüche sowohl an das Personal als auch an die räumliche und technische Ausstattung der Krankenhäuser verbunden. Mit Einführung des neuen „Schwerstverletzungsartenverfahren“ (SAV) werden zukünftig Patienten nach Arbeits- und Wegeunfällen ausschließlich in hierfür speziell zugelassenen Krankenhäusern behandelt.
Damit zählt das Klinikum Fulda zu den wenigen Krankenhäusern in Deutschland, in dem die Behandlung schwerstverletzter Menschen den höchsten Ansprüchen der Gesetzlichen Unfallversicherung genügt. „Wir freuen uns mit dem Direktor der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, Prof. Dr. Martin Hessmann, und dem gesamten Team der Abteilung am Klinikum Fulda eine personenbezogene SAV-Zulassung mit höchster unfallchirurgischer Kompetenz vorhalten zu können“, so Priv.-Doz. Dr. Thomas Menzel, Vorstandssprecher des Klinikums Fulda.
Neuordnung des Heilverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung
Bislang war das stationäre Heilverfahren zweistufig. Neben der durchgangsärztlichen Versorgung an Krankenhäusern (stationäres Durchgangsarztverfahren – DAV) gab es für alle schwereren Verletzungen die Versorgung an Krankenhäusern, die am so genannten Verletzungsartenverfahren (VAV) teilnahmen. Nun wird das Heilverfahren in ein dreistufiges System überführt. Neben dem DAV und VAV gibt es dann ein herausgehobenes Verfahren für die Versorgung schwerster und komplexer Verletzungsmuster: das neue Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV).
Hintergrund dieser Neuausrichtung in den Heilverfahren sind u.a. die steigenden Anforderungen an die Qualität der Versorgung. Maßstab waren dabei die Qualitätsvorgaben der Traumanetzwerke der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie. Diese Anforderungen werden nur von wenigen der mehr als 2.000 deutschen Kliniken erfüllt. „Durch eine flächendeckende Bildung von Traumanetzwerken in Deutschland wird die Versorgung von Schwer- und Schwerstverletzten nachweisbar verbessert. Die am Traumanetzwerk Osthessen beteiligten zertifizierten Kliniken erfüllen speziell definierte Qualitätsrichtlinien“, erläutert Prof. Hessmann, der auch der Leiter des überregionalen Traumazentrums des Klinikums Fulda und Mitbegründer sowie Sprecher des Traumanetzwerks Osthessen ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung nimmt eine sehr aktive Rolle in der Steuerung des Heilverfahrens ihrer Versicherten ein und kontrolliert die Umsetzung der umfangreichen Vorgaben regelmäßig direkt vor Ort.
SAV-Status für das Klinikum Fulda
Um an der Versorgung von SAV-Patienten teilnehmen zu können, müssen die Kliniken bestimmte Qualitätskriterien nachweisen. Das betrifft unter anderem die Verfügbarkeit der fachärztlichen Mitarbeiter, bestimmte Ausstattungsmerkmale in den einzelnen klinischen Abteilungen und die Erfüllung weitreichender Hygienevorschriften (gem. den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts).
„Entscheidend für die SAV-Zulassung des Klinikums Fulda als Maximalversorger, war die fachärztliche Kompetenz des Klinikums mit besonderer unfallchirurgischer Expertise, die Ausstattung unserer gut aufgestellten, interdisziplinären Notaufnahme, die Ausstattung der Operationssäle sowie die intensivmedizinische Versorgung. Besonders hohe Anforderungen gelten zudem für die Krankenhaushygiene, die das Klinikum vollständig erfüllt“, erläuterte Priv.-Doz. Dr. Thomas Menzel. Hinzu kommen Anforderungen an eine möglichst frühzeitig einsetzende Rehabilitation, denn eine enge Verzahnung von medizinischer Heilbehandlung und Rehabilitation ist eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Patienten.
Bedeutung des SAV für den Patienten
Unberührt von dem neuen dreistufigen System wird die erste Notfallversorgung immer im nächstgelegenen Krankenhaus durchgeführt wird. „Die Behandlung einer vital bedrohlichen oder hoch dringlich zu versorgenden Verletzung hat selbstverständlich Vorrang vor den Regelungen für Zuweisungen und Verlegungen im Verletzungsartenverfahren. In diesen Fällen und entsprechend bei Konstellationen des Schwerstverletzungsartenverfahrens erfolgt die Verlegung in ein beteiligtes Krankenhaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt“, so Kurt Görg, stellvertretender Geschäftsstellenleiter des DGUV-Landesverbandes Mitte.
Das neue SAV wird dazu beitragen, die Qualität der Heilbehandlung und Rehabilitation besonders schwerer Verletzungsfälle noch besser zu machen. Davon werden die Patientinnen und Patienten profitieren. Nicht jede Spezialbehandlung wird dabei immer in unmittelbarer Wohnortnähe vorgenommen werden können. Dies ist allerdings im Interesse des Patienten – schließlich geht es nach einem Unfall zuerst darum, wieder gesund zu werden. Besonders erfreulich für die Region Osthessen ist, dass durch die SAV-Zulassung schwer- und schwerstverletzte Patienten diese hochspezialisierten unfallchirurgischen Behandlungen im Klinikum Fulda, in Heimatnähe erhalten und weitere Verlegungen nicht erforderlich sind. Auch Spätfolgen nach Verletzungen können am Klinikum erfolgreich behandelt werden.
Das Klinikum Fulda ist das moderne Hochleistungskrankenhaus der Maximalversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg sowie der Hochschule Fulda. Mit mehr als 1.000 Betten in der stationären Versorgung und einem breiten Angebot an spezialisierten Sprechstunden und Ambulanzen stellt es die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für die mehr als 500.000 Bürgerinnen und Bürger der Region sicher.