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Macht gute Palliativversorgung Sterbehilfe überflüssig? Mediziner Thomas Sitte: “Aufklärung tut Not”

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Fulda. Die Deutsche PalliativStiftung unterstützt ausdrücklich die Initiative zum Gruppenantrag des Deutschen Bundestages. Sie setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass dem Wunsch nach „Sterbehilfe“ Alternativen entgegengesetzt werden. Nur so kann es erreicht werden, dass in Deutschland keine belgischen Verhältnisse kommen und so die Tötung von Patienten salonfähig gemacht wird.

„Immer wieder geschehen tragische Verzweiflungstaten, die nicht passieren dürften“, kommentiert Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, die öffentliche Diskussion. Diese Fälle zeigen „leider wieder einmal, dass die Möglichkeiten von Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Bevölkerung nach wie vor zu wenig bekannt sind“, sagt Sitte und fügt hinzu: „Aufklärung tut Not. Zu wenige wissen, dass eine gute Palliativversorgung Sterbehilfe überflüssig macht und wir brauchen dringend eine qualifizierte Beratung Suizidwilliger!“ Neben Aufklärungskampagnen für Impfungen und Früherkennung wünscht sich Sitte auch flächendeckende Werbung für die Patientenrechte und Palliativversorgung am Lebensende.

Der Fuldaer Arzt setzt sich mit der PalliativStiftung dafür ein, dass das Wissen, dass unnötiges Leid verhindert werden kann, in der Gesellschaft weiter verbreitet wird. „Ich weiß, dass der Wunsch nach Sterbehilfe oft aus Verzweiflung und Nicht-Wissen über die palliative Versorgung  aufkommt, aber alle belastenden Symptome schwerstkranker Kinder und Erwachsener können gelindert werden.“

Stiftungsrätin Prof. Dr. jur. Ruth Rissing-van Saan, Vorsitzende Richterin am BGH i.R,  betont, dass solche Sterbehilfe nicht notwendig sei: „Niemand muss länger Leid ertragen, als er dies möchte. Wenn ein Mensch in schwerster Krankheit den erlösenden Tod herbeisehnt, darf er selbstbestimmt alle Therapien zur  künstlichen Lebensverlängerung ablehnen oder beenden. Niemand hat die gesetzliche Pflicht, weiter zu leben, und jeder hat das Recht auf Therapieverweigerung. Auch Suizid ist für den Betroffenen selbst nicht strafbar.“

Aber ein Tötungswunsch darf nicht an Dritte abgegeben und eine Tötung niemals delegiert werden. Gleichzeitig dürfe auch ein anderer nicht anstelle des Betroffenen nach seinen Empfindungen und Wertvorstellungen eine Entscheidung treffen. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland eine Straftat. „Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist und der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte den mutmaßlichen Patientenwillen ermitteln.“

Kein Mensch darf gegen seinen Willen behandelt werden. Daher ist es nach Ansicht Sittes elementar, dass jeder Mensch weiß, was zu tun ist, wenn der Patientenwille nicht festgehalten ist. Die Deutsche PalliativStiftung setzt sich für die Aufklärung ein. Sie bietet vielfältige Informationen zur Palliativversorgung.

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