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Zuschüsse für Verhütungsmittel können bei „pro familia“ beantragt werden

Vogelsbergkreis. Seit Beginn des Jahres 2013 existiert im Vogelsbergkreis der Verhütungsmittelfonds. Sozialdezernent Landrat Manfred Görig teilt mit, dass für dieses Jahr 10.000 Euro zur Verfügung stehen, um einkommensschwachen Personen die Versorgung mit Verhütungsmitteln zu ermöglichen. Dies hatte der Kreistag im vergangenen Herbst beschlossen.  Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten auf Antrag finanzielle Unterstützung beim Kauf von Verhütungsmitteln. Dadurch sollen ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, die wegen fehlender Mittel zur Verhütung entstehen könnten.
Erstattungsfähig sind ausschließlich vom Arzt verordnete Verhütungsmittel wie Pille, Kupfer- oder Hormonspirale, Hormonimplantate, Dreimonatsspritze, Diaphragma, Vaginalring, Verhütungspflaster, Sterilisation bei Mann und Frau. Nicht übernommen werden Kosten für Kondome. Die Verwaltung des Fonds hat pro familia übernommen. Ein Flyer liegt zurzeit in gynäkologischen Arztpraxen, in Beratungsstellen und Apotheken sowie in verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung einschließlich der KVA aus.

Bei der Beratungsstelle der pro familia in Alsfeld können Termine zur Verhütungsberatung vereinbart und Zuschüsse beantragt werden. Kontakt: Telefon 06631/6207.

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