Fulda. „Hoch erfreut“ zeigt sich der Hessische Landesverband der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung MIT.
Die Finanzämter haben ihre Praxis abgeändert, wonach für jedes Fahrzeug im Fuhrpark eines Unternehmens auch eine private Nutzung unterstellt werde. Zukünftig können sich die Unternehmen daher gegen eine unterstellte private Nutzung und Besteuerung wehren, erklärte der Landesvorsitzende der Hessischen MIT, Frank Hartmann, in Fulda.
Die MIT habe sich intensiv für eine Korrektur der unsachgemäßen Besteuerungspraxis und einen Abbau der bürokratischen Auflagen eingesetzt. Der Einsatz hat sich nunmehr gelohnt. Bislang musste der Steuerpflichtige durch Fahrtenbücher nachweisen, dass eine private Nutzung nicht stattfindet. Ansonsten wurde eine Versteuerung mit 1% des Bruttolistenpreises pro Monat vorgenommen.
Für den mittelständischen Unternehmer bedeutete diese Praxis einen enormen bürokratischen Aufwand. Diese bürokratische und realitätsferne Besteuerung werde nunmehr im Interesse der mittelständischen Betriebe eingestellt, freute sich Hartmann. Die MIT werde auch weiterhin für eine angemessene Besteuerung der Kfz-Nutzung eintreten, insbesondere im Interesse der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe.
So spreche sich die MIT dafür aus, die Besteuerung von privat genutzten Firmenfahrzeugen so zu ändern, dass nicht die Listenpreis, sondern die tatsächlichen Anschaffungskosten zur Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Denn hier liege eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung vor, wenn ein Gebrauchtfahrzeug erworben, aber nach dem Neupreis versteuert werden müsse, so Hartmann.