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Land Hessen stellt 2​013 wieder Fördergel​d für behindertenger​echten Umbau bereit ​- Anmeldung bis 25. ​Januar​

Vogelsbergkreis. Das Land Hessen stellt auch im kommenden Jahr Mittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Auf diese Fördermöglichkeit weist Erster Kreisbeigeordneter Zielinski in einer Pressemitteilung hin. In Deutschland leben rund 6,6 Millionen Menschen mit Handicap, deren angemessene Wohnraumversorgung zu den vordringlichen Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung zählt. Behinderte Menschen bewohnen vielfach Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurecht kommen und auf Hilfe angewiesen sind.

Bereits auf dem Weg zur Wohnung, vor dem Haus und auch im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen, gibt es oftmals unüberwindliche Hindernisse. In der Wohnung selbst sind häufig die Bewegungsflächen zu eng und die Türdurchlässe zu schmal sowie Toiletten und Bäder ohne fremde Hilfe nur schwer oder gar nicht durch behinderte Menschen nutzbar. Ziel ist es, die Wohnungen und Wohngebäude barrierefrei zu erreichen. Die Wohnungen sollten baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Für diese Zwecke stellt das Land Kostenzuschüsse bereit.

Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem Angehörigen selbst genutzt werden (nicht fremdvermietet). Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen ab 1.000 Euro, die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss kann bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten betragen. Wichtig: Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Ausführung noch nicht begonnen wurde. Darunter fallen nicht die Vergabe von Architektenleistungen oder Kostenvoranschläge von Handwerkern.

Der betroffene Personenkreis hat die Möglichkeit, noch bis zum 25. Januar 2013 sein jeweiliges Vorhaben bei der Wohnungsbauförderstelle des Vogelsbergkreises anzumelden. Da die zur Verfügung stehenden Mittel knapp sind, sind dabei insbesondere die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Umbaumaßnahme sowie die geplante Gesamtfinanzierung darzulegen. Das Land behält sich eine Auswahl nach sozialer Dringlichkeit vor, insbesondere besteht ein Fördervorrang für Familien mit behinderten Kindern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Das Anmeldeformular und weitere Informationen können bei der Wohnungsbauförderstelle unter der Tel.-Nr. 06641 / 977-265 oder über wirtschaftsfoerderung@vogelsbergkreis.de angefordert werden.

Die Richtlinien sind auch unter www.wibank.de „Bauen und Wohnen“ abrufbar.

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