“Die Umsetzung des BTHG in Hessen – ein Fachtag für Praktiker” – so lautete der Titel einer Veranstaltung der Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe/Psychiatrie (CLAG) der Hessen-Caritas. Knapp 90 Fach- und Leitungskräfte aus den Einrichtungen und Diensten trafen sich am 13. März 2018 in Frankfurt, um sich über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Hessen auszutauschen.
Der Vorsitzende der CLAG Behindertenhilfe/Psychiatrie, Joachim Messer, betonte, dass dank der Caritas-Lobbyarbeit einige kritische Punkte des Gesetzesentwurfs nicht ins BTHG aufgenommen wurden. Bei der Umsetzung des BTHG in Hessen kommt es nun darauf an, den bisherigen hohen fachlichen Standard der Eingliederungshilfe in Hessen beizubehalten und den leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung umfassende Hilfe anzubieten. Unerlässlich ist dabei auch sicherzustellen, dass diese schnell die entsprechenden Hilfen erhalten. Dringend geklärt werden muss in Hessen, wer künftig Träger der Eingliederungshilfe sein wird – der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) wäre aus Sicht der Fachleute und Praktiker der Caritas der zuverlässige, kompetente Partner, betonte Messer.
Dr. Elke Groß, Abteilungsleiterin Alten-, Gesundheits- und Behindertenhilfe im Diözesancaritasverband Limburg, erläuterte die Kernpunkte des neuen Gesetzes und ging auf die damit verbunden konkreten Arbeitsschritte in Hessen ein. Insbesondere die ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung sowie die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege sind künftig wichtige Aspekte.
Barbara Oerder (Funktionsbereichsleiterin für den Bereich Planung und Qualitätssicherung im LWV) informierte zum Gesamtplanverfahren. Die Umsetzung des BTHG ist auch für den LWV eine große Herausforderung. Bei allen Änderungen steht, so Oerder, dennoch stets der Leistungsberechtigte beim Gesamtplanverfahren im Mittelpunkt. Menschen mit Behinderung müssen befähigt werden, beim Gesamtplanverfahren mitzusprechen. Das Ziel für Hessen muss zudem weiterhin sein, ein inklusives Gemeinwesen voranzutreiben. Die Kooperation des LWV mit den örtlichen Sozialhilfeträgern soll durch bilaterale Kooperationsvereinbarung mit den kommunalen Gebietskörperschaften gestärkt werden, betonte Oerder.