Für Erwachsene, die durch Alter, Krankheit, Behinderung oder Unfall nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln, kann eine gesetzliche Betreuung erforderlich werden. 2016 war dies bei rund 3.600 Personen im Landkreis Fulda der Fall. Die größte Gruppe bildeten ältere Menschen, allerdings wächst auch die Zahl betreuungsbedürftiger junger Erwachsener mit psychischen Erkrankungen oder Suchtabhängigkeit.
Zu den Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers gehören unter anderem die Organisation der medizinischen und pflegerischen Versorgung, die Beantragung sozialrechtlicher Leistungen, die Klärung der finanziellen Verhältnisse bis hin zur Vermögensverwaltung, die Suche nach einer Wohnung oder einem Heimplatz sowie der Schriftwechsel mit Behörden. Allerdings beinhaltet die Betreuung keine sozialpädagogische Begleitung oder Hilfe bei der Haushaltsführung, sondern ausschließlich die rechtliche Wahrnehmung von Interessen des Betreuten.
Ohne dazu befugt zu sein, darf niemand für andere Menschen Entscheidungen treffen. Dies ergibt sich aus dem persönlichen Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz. Ausnahmen gelten nur für Eltern von minderjährigen Kindern. Vor der gerichtlichen Anordnung einer Betreuung als „Ultima Ratio“ muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, welche Angelegenheiten ein Betroffener noch selbst regeln kann und wo er Unterstützung benötigt. Erst wenn andere Hilfsangebote erschöpft sind oder nicht organisiert werden können, kommt eine gesetzliche Betreuung in Betracht.
Bei jedem Betreuungsverfahren wird die Betreuungsbehörde eingeschaltet. Sie soll klären, ob ein Betreuungsbedarf besteht, und damit die Entscheidungsfindung vor Gericht erleichtern. Zu den Kerntätigkeiten zählt auch die Gewinnung, Beratung und Begleitung von geeigneten Betreuern. Die Betreuungsbehörde arbeitet eng mit den Betreuungsgerichten in Fulda und Hünfeld sowie den Betreuungsvereinen von Arbeiterwohlfahrt, Sozialdienst katholischer Frauen und VdK zusammen, mit denen sie ein gemeinsames Netzwerk zum Erfahrungsaustausch und in der Öffentlichkeitarbeit.
Seit 2013 ist die Betreuungsbehörde des Landkreises dem Fachdienst Soziale Leistungen der Kreisverwaltung angegliedert. Sie wird von Günter von Keitz geleitet, der zum 1. August 2016 die Leitung des Sachgebiets übernommen hat. Dem Team gehören ferner Hannelore Auth, Sonja Giebenhain, Manuela Gießel, Renate Herche, Dorothea Oswald, Anna-Lena Reus und Sylvia Schmidt an. Räumlich befindet sich die Betreuungsbehörde im Kreishaus, Tel. (0661)6006-1915, E-Mail betreuungsstelle@landkreis-fulda.de. Zuvor war sie einige Jahre im Gesundheitsamt untergebracht.
Personell wurde die Betreuungsbehörde deutlich aufgestockt. Dies ist zum einen dem erhöhten Beratungsaufwand durch eine Gesetzesänderung geschuldet, wonach alternative Unterstützungsmöglichkeiten Vorrang genießen. Zum anderen führt der demografische Wandel mit einer steigenden Zahl von älteren und allein lebenden Menschen dazu, dass immer mehr Betreuer benötigt werden. Dabei handelt es sich zumeist um Familienangehörige. Es gibt aber auch ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuer, die nicht mit den Betroffenen verwandt sind.
Info
Die drei Betreuungsvereine im Landkreis bieten verschiedene Schulungen zu betreuungsrelevanten Themen an. Die nächste Schulung für ehrenamtliche Betreuer findet ab 14. Februar statt und wird vom VdK angeboten. Auskünfte und Anmeldung unter Telefon (0151)10219377