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So tricksen Fitnessstudios in ihren Verträgen

Rechtswidrige Klauseln und Probleme bei der Kündigung: Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass bei Verträgen von Fitnessstudios vieles im Argen liegt. 

Der Ärger mit Fitnessstudio-Verträgen gehört zu den Dauerbrennern im Beratungsalltag der Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Umfrage mehrerer Verbraucherzentralen macht nun deutlich: Rechtsverstöße und Verbraucherbenachteiligung sind weiterhin an der Tagesordnung. „Gerade, wenn Verbraucher wegen eines Umzugs oder aus gesundheitlichen Gründen ihren Vertrag kündigen wollen, gibt es häufig Probleme“, so Peter Lassek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. Bei über einem Drittel der Teilnehmer wurde eine außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert. Die nicht repräsentative Umfrage lief von August bis Oktober 2016. 520 Verbraucher nahmen daran teil.

Positiv bewertet die Verbraucherzentrale Hessen, dass Verbraucher offenbar recht gut darüber informiert sind, welche Klauseln in den Verträgen stehen. Unklarheit gibt es oftmals aber über die Zulässigkeit dieser Klauseln. „Rechtswidrig ist es beispielsweise, wenn Fitnessstudios die Haftung für mitgebrachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust komplett oder generell ausschließen. Das war bei gut einem Drittel der Meldungen der Fall“, sagt Lassek. Knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass ihr Vertrag Klauseln zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags enthält, entweder wegen steigender Energie- und Unterhaltskosten oder wegen einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das eine versteckte Preiserhöhung. „Gerichte haben derartige Klauseln bereits als rechtswidrig eingestuft“, erläutert Lassek. Bei 13 Prozent der Teilnehmer behielten es sich die Studios vor, jederzeit die Öffnungszeiten zu ändern. Auch das ist nicht erlaubt.

„Melden Verbraucher uns rechtswidrige Klauseln oder entdecken wir diese in Verträgen, werden wir weiter dagegen vorgehen“, betont Lassek abschließend. „Auch können Verbraucher sich bei uns informieren und beraten lassen, wenn sie Ärger mit ihrem Studio haben“. Die gesamte Auswertung und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.verbraucher.de. Persönliche Beratung hierzu ist möglich in der Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2. Eine Terminvereinbarung für das kostenpflichtige Angebot am hessenweiten Servicetelefon (069) 97 20 10-900 ist empfehlenswert.

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