Der Landrat des Landkreises Fulda hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel sowie zum Verbot der Durchführung und des Besuchs von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel und Vögeln anderer Arten erlassen.
Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung halten, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet. Diese muss entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung erfolgen, die den Kontakt mit Wildvögeln verhindert. Auch sind bis auf Weiteres Ausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art verboten, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden. Zudem dürfen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten aus dem Landkreis Fulda zum Zwecke der Teilnahme an Ausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art nicht verbracht werden.
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 25. November und kann beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Kreisgesundheitsamt Fulda, Otfrid-von-Weißenburgstraße. 3, sowie auf der Homepage des Landkreises Fulda unter http://www.landkreis-fulda.de/behoerdennummer-115/gesundheit/tierschutztiergesundheit/tiergesundheit.html eingesehen werden.