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Verbraucherzentrale Hessen informiert zu laufenden Bauspardarlehen mit hohen Zinssätzen

In der aktuellen Niedrigzins-Phase fragen Häuslebauer vermehrt nach, ob und wie bei Bauspardarlehen der Darlehenszins gesenkt werden kann.  Dies ist nicht möglich, denn der Darlehenszins wird bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt. Jedoch wissen viele Darlehensnehmer nicht, dass Bauspardarlehen jederzeit teilweise und auch vollständig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden können.

Wurden in der Vergangenheit Bausparverträge abgeschlossen und später die Bauspardarlehen in Anspruch genommen, so wurde ein Darlehenszins von drei bis vier Prozent und manchmal auch noch höher vereinbart. Dieser Zins ist dann bis zur vollständigen Tilgung des Bauspardarlehens zu zahlen.

Da aktuell die Immobiliardarlehenszinsen bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren deutlich unter zwei Prozent liegen, fragen Bauspardarlehensnehmer vermehrt an, ob und wie der Darlehenszins des Bausparvertrages gesenkt werden kann. Eine Senkung des Darlehenszinses ist in der Regel nicht möglich.

Es gibt jedoch Lösungen, die zu überlegen sind: Bei Bauspardarlehen können über die vertraglich vereinbarte Tilgungsrate hinaus jederzeit Sondertilgungen erbracht werden. Damit ist die Rückzahlung der Bauspardarlehen sehr flexibel. Die Restschuld wird sofort reduziert. Sowohl der Zinsanteil pro Rate als auch die Summe der Zinsleistung insgesamt werden dadurch gesenkt. Es kann demnach sogar komplett und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt werden. Hier ist im Einzelfall zu überlegen, ob das Einkommen Sonderzahlungen zulässt oder ob eventuell eine Umschuldung mit einem günstigen Darlehenszins in Frage kommt.

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