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Kreisausgleichsstock: Finanzschwache Städte und Gemeinden für 2015 ermittelt

Der Kreisausgleichsstock dient zum Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen finanzschwacher Städte und Gemeinden. Nach den Richtlinien werden die entsprechenden Kommunen jährlich ermittelt. Aufgrund ihrer geringen Finanzkraft gelten in 2015 die Gemeinden Nüsttal, Hosenfeld, Ehrenberg, Hilders, Poppenhausen, Dipperz, Ebersburg, Hofbieber und Bad Salzschlirf sowie die Städte Tann und Gersfeld als förderfähig.

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