Fulda. Können Menschen ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten, haben sie die Möglichkeit, beim Landkreis Fulda finanzielle Unterstützung wie zum Beispiel Leistungen nach dem SGB II zu beantragen. Wird sie gewährt, kommen kurze Zeit später die unterhaltspflichtigen Angehörigen mit dem Team Unterhalt im Fachbereich Arbeit und Soziales in Kontakt.
„Wenn der Landkreis Fulda eine solche Leistung gewährt, prüfen wir, ob dem Antragsteller eventuell Unterhaltszahlungen von einem Angehörigen zustehen“, erklärt Andreas Heitz. Der 51-Jährige ist Sachgebietsleiter des Fachdienstes Unterhalt. Ist dies der Fall, „wird der Landkreis zum Gläubiger des Unterhaltsanspruchs. Das ist gesetzlich so festgelegt“, führt er weiter aus.
Die Biographien, die Menschen zu einem Fall des Sachgebietes Unterhalt werden lassen, sind sehr unterschiedlich: Dazu gehören unter anderem Mütter, die geschieden sind, in Trennung leben oder uneheliche Kinder haben und keinen Unterhalt vom Ehemann oder vom Vater der Kinder bekommen. Darunter sind ebenso volljährige Kinder in Erstausbildung, die von ihren Eltern keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu gehören aber auch ältere Menschen, die in einem Heim gepflegt werden und deren Kinder eigentlich für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssten.
In vielen Fällen steht den Menschen durch die Vorgaben der Sozialgesetzgebung eine Leistung wie Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege für ihre Bedarfsdeckung zu. Der Landkreis Fulda zahlt diese aus. Gleichzeitig jedoch prüft das Team Unterhalt, ob zum Beispiel der Kindsvater und getrennt lebende Mann, der seiner Unterhaltspflicht nachkommen müsste, zahlungsfähig ist. „Ist der Angehörige eigentlich in der Lage, den Unterhalt zu zahlen, fordern wir die Leistungen in der Höhe, die wir ausgezahlt haben, von ihm zurück“, schildert Heitz den Ablauf. „Sonst wäre es letztlich der Steuerzahler, der dem eigentlich zahlungsfähigen Angehörigen seine Pflichten abnimmt.“
Im äußersten Fall vertritt Heitz den Landkreis Fulda mit seiner Forderung gegenüber dem Zahlungspflichtigen vor dem Familiengericht. Doch oberste Priorität habe der außergerichtliche Vergleich. In diesem Jahr hätten bereits 50 Fälle in einem Gerichtsverfahren entschieden werden müssen. Verglichen mit der tatsächlichen Zahl der Fälle ist das wenig: „Jeder der sechs Mitarbeiter im Team Unterhalt kümmert sich im Jahr um zirka 400 bis 450 verschiedene Fälle – das Team leistet also die Hauptarbeit“, betont Heitz, der seit 2002 die Arbeit im Sachgebiet verantwortet. Die tatsächliche Zahl bemesse sich daran, wie viele Menschen überhaupt Sozialhilfeleistungen beantragen.
Mit einem solchen Fachdienst sei der Landkreis Fulda einst Vorreiter gewesen, erklärt der 51-Jährige. Doch auch wenn andere Landkreis mittlerweile ebenfalls entsprechende Fachstellen eingerichtet hätten, unterstreichen die Zahlen des Fuldaer Teams Unterhalt dessen erfolgreiche Arbeit: „Jedes Jahr fließen im Schnitt 1,5 Millionen Euro zurück in die Kreiskasse. Das ist auch laut einer Prüfung des Bundesrechnungshofes ein Spitzenwert, gemessen an der Zahl der Leistungsempfänger und der Mitarbeiter im Team“, erklärt der Sachgebietsleiter.