Fulda. Seit fast zwei Wochen besteht die Möglichkeit, von den Gemeinden Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 25. Mai zu erhalten. Wer sich in seiner Wahlentscheidung sicher ist, kann seine Briefwahlstimme daher schon jetzt beim Wahlamt seiner Heimatgemeinde abgeben.
Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Briefwahl teilnehmen, wenn er beim Wahlamt seines Hauptwohnsitzes einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen stellt. Am einfachsten geht dies nach Auskunft von Kreiswahlleiter Norbert Huder mit Hilfe des Antragsformulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten, die in der letzten Woche zugestellt wurde.
Briefwahlunterlagen können auch per Brief oder E-Mail beantragt werden. Einige Städte und Gemeinden stellen hierzu als besonderen Service ein elektronisches Antragsformular in ihr Internetangebot ein. Ein Briefwahlantrag kann auch mündlich gestellt werden. Nach Erhalt der Unterlagen ist es dann möglich, an Ort und Stelle im Wahlamt zu wählen. Wer die Unterlagen für eine andere Person mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Jedoch dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.
In der kommenden Woche (vom 5. Mai bis einschließlich 9. Mai) halten die Gemeinde-bzw. Stadtverwaltungen ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend mit dem Wahlamt an ihrem Hauptwohnort in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die auf ihren Antrag in das Wählerverzeichnis der Wohnsitzgemeinde eingetragen worden sind, müssen eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Wer versehentlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen worden ist und bis zum Ende der Auslegungsfrist am kommenden Freitag keinen Einspruch eingelegt hat, muss damit rechnen, an der Europawahl nicht teilnehmen zu können.