Fulda (mb). „Wir hoffen, dass der Winter gnädig mit der Verwaltung ist“, sagt Fuldas Verwaltungschef. Während Gerhard Möller was das Wetter betrifft, eher verhalten optimistisch klingt, ist seine Einschätzung, was die Vorbereitungen für die noch einige Wochen dauernde Winterdienstsaison angeht, eindeutig. „Wir sind gut gerüstet,“Â sagt Möller bei einem Besuch des Betriebsamtes, bei dem er gleichzeitig den Mitarbeitern für die große Einsatzbereitschaft im Winterdienst dankt.
Regelmäßige Witterungskontrollen
Insgesamt 1.500 t Salz sowie 700 t Splitt warten in den Streuguthallen des Betriebsamtes und können im Bedarfsfall zusammen mit 50.000 Litern Lauge vom Winterdienst-Team des Betriebsamtes auf Straßen, Wegen und Plätzen „gestreut“ werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit ihren fünf großen Räum- sowie 40 kleineren Fahrzeugen bestens vorbereitet, um die Bürger sicher durch den Winter zu begleiten. Insgesamt vier Einsatzleiter des Betriebsamtes der Stadt Fulda wechseln sich wöchentlich in der Leitung des Winterdienstes ab, kontrollieren im Bedarfsfall täglich Streckenabschnitte und koordinieren notwendige Einsätze. Im Falle eines Einsatzes, werden die Mitarbeiter über Funk oder Handy alarmiert. In der Regel sollte der erste große Einsatz im Fahrbahnwinterdienst vor dem Beginn des Berufsverkehrs erfolgen, erläutert Stephan Marschner, zuständiger Winterdienst-Leiter des Betriebsamtes. „In den meisten Fällen gelingt dies auch.“
Leider, so räumt Marschner jedoch ein, komme es auch vor, dass starke Schneefälle oder Eisglätte erst gegen vier oder fünf Uhr morgens auftreten. Viele Autofahrer seien dann verärgert über teilweise nicht geräumte Straßen. Oft werde außerdem vergessen, dass „auch die Einsatzkräfte erst zu ihrer Dienststelle gelangen müssen, bevor mit den Räum- und Streudiensten begonnen werden kann.“ Der Winterdienstleiter der Stadt Fulda rät deshalb, sich rechtzeitig auf die winterlichen Straßenverhältnissen einzustellen. „Wir bitten außerdem um Verständnis, wenn es witterungsbedingt mal nicht so läuft, wie man es von den Sommermonaten her gewohnt ist“, sagt Marschner und bekommt Unterstützung von OB Möller. Das Winterdienst-Team des Betriebsamtes tue jederzeit das „Möglichste, um Straßen, Wege und Plätze bestmöglich zu räumen und zu streuen.“ Generell, so Fuldas Verwaltungschef, sei der Winterdienst „generalstabsmäßig vorgeplant und eingespielt.“
Gesetzliche Regelungen
In der Stadt Fulda ist das Reinigen und Schneeräumen der Wege durch die „Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda“ verbindlich geregelt. Gleichzeitig wird mit der Satzung die Verpflichtung zum Reinigen und Schneeräumen auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen.
Pflichten der Anlieger und Grundstückseigentümer
Die Räum- und Streuzeiten im 1. Nachtrag § 9, Abs. 11 der Satzung sind wie folgt formuliert: Die Verpflichtungen gelten täglich, morgens vor Einsetzen des Hauptberufsverkehrs, spätestens jedoch ab 07:00 Uhr und enden abends mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs, mindestens jedoch bis 20:00 Uhr. An Samstagen beginnen die Verpflichtungen morgens spätestens ab 08:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen spätestens ab 09:00 Uhr. Mit Ausnahme anhaltenden starken Schneefalls, müssen die Gehwege unverzüglich frei geräumt werden.
Gehweg räumen
Bei Schneefall haben die Eigentümer die Gehwege entlang ihrer Grundstücke in einer Breite von mindestens 1 Meter vom Schnee zu räumen. Bei Bushaltestellen die sich vor privaten Grundstücken befinden, ist ein Zugang von mindestens einem Meter Breite zu räumen. Die Eigentümer von Eckgrundstücken haben die Überwege in Verlängerung ihrer Grundstücke oder der Gehwege bis zur Straßenmitte zu räumen. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, ist als Gehweg ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu räumen.
Bei Schnee- und Eisglätte sind die zu räumenden Flächen mit Sand, Splitt oder einem ähnlichen abstumpfenden Material so zu streuen, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können. Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite, die Überwege in 2 Meter Breite „abzustumpfen.“ Streusalz darf auf Gehwegen und im Wurzelbereich von Bäumen grundsätzlich nicht verwendet werden. Gehwege, die an städtischen Grundstücken liegen, werden von städtischen Mitarbeitern geräumt.
Fahrbahnwinterdienst
Die Straßen der einzelnen Bezirke im Stadtgebiet Fulda werden von fünf Lastkraftwagen mit modernen Winterdiensteinrichtungen bedient. Die Straßen der Stadt sind bezüglich der Winterdiensteinsätze in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt: Bei Glatteis werden alle Straßen der 1. und 2. Dringlichkeit mit Feuchtsalz bestreut. Die Feuchtsalzstreuung wird von der Stadt Fulda seit etwa 20 Jahren eingesetzt und hat sich bestens bewährt. Durch das mit einer Magnesiumchloridlösung angefeuchtete Salz können bis zu 25 % Streumaterial eingespart werden. Zu den Straßen der 3. Dringlichkeit zählen alle Wohnstraßen unter 10 % Steigung. Sie werden bei einer räumfähigen Schneehöhe nachrangig geräumt. Aus Umweltschutz- und Kostengründen wird hier auf eine Salzstreuung verzichtet.
Information und Auskunft
Ausführliche Informationen zum Thema Winterdienst und Straßenreinigung finden Sie in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda. Sie erhalten diese im Bürgerbüro oder im Betriebsamt sowie im Internet unter www.fulda.de.