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MIT Hessen: Klage gegen den Länderfinanzausgleich ist unumgänglich

Frankfurt. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) Hessen begrüßt ausdrücklich eine gemeinsame Verfassungsklage der hessischen und bayerischen Staatsregierung gegen den Länderfinanzausgleich. Die beiden Regierungen wollen die Klage am 5. Februar in einer gemeinsamen Kabinettssitzung beschließen. Im letzten Jahr hat Hessen  1,8 Mrd. € in den Länderfinanzausgleich eingezahlt. „Ohne den Beitrag zum Länderfinanzausgleich hätte Hessen kein Haushaltsdefizit. Alleine dieser Umstand verdeutlicht die Ungerechtigkeit des aktuellen Systems“,  so Markus Bock, der Vorsitzende des Arbeitskreises Finanzpolitik der MIT Hessen.

Die Klage ist jetzt unumgänglich“, meint der CDU-Landtagsabgeordnete Ulrich Caspar aus Frankfurt, der Mitglied des MIT-Landesvorstands ist. Caspar stellt fest, dass das Land Berlin mit 3,3 Mrd. € profitiere, von denen ca. 1 Mrd. € aus Hessen stammen. Der Länderfinanzausgleich dient gemäß verfassungsrechtlicher Vorgabe der Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse in Deutschland. Bock: „Gegen dieses Ziel ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Es ist aber zum Beispiel nicht einzusehen, dass im Nehmerland Rheinland-Pfalz das dritte Kindergartenjahr für die Eltern beitragsfrei ist und diese Segnung von Hessen mit finanziert wird.“ Die MIT Hessen fordert eine Deckelung des Aufkommens der Geberländer. „Unterm Strich darf Hessen als Geberland nicht schlechter gestellt sein als die Nehmerländer“, so Caspar.

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