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Gefahren durch Eiszapfen – Vorsitzende von Haus & Grund Rhön zeigt Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen auf

Poppenhausen. Eines ist gewiss: Durch die aktuell steigenden Temperaturen bilden sich an vielen Dachrinnen Eiszapfen. Diese können sich bei einsetzendem Tauwetter lösen und dadurch Gefahren für Passanten und parkende Fahrzeuge hervorrufen. Die Vorsitzende des Eigentümerschutzvereins Haus & Grund Rhön e.V., Dr. Sylke Wagner, erklärt hierzu: „Stellt ein Hauseigentümer fest, dass sich an seinem Gebäude Eiszapfen gebildet haben, sollte er schnellstmöglich handeln. Die Eiszapfen sollten möglichst entfernt werden, zumindest sind  und Warnhinweise aufzustellen oder der gefährdete Bereich ist absperren.“ Werden keine Vorkehrungen getroffen, sind auch Probleme mit der eigenen Haftpflichtversicherung programmiert.

Doch nicht zwangsläufig ist der Hauseigentümer für jeden Schaden haftbar: So wurde einem Hauseigentümer vom Amtsgericht München positiv zugestanden, dass er Schneefanggitter am Hausdach angebracht hatte (Urteil vom 13.03.2009, Az. 132 C 112/08). Er musste für den Schaden am Dach eines geparkten Autos nicht zahlen. In einem erst kürzlich entschiedenen Fall hat das Landgericht Wuppertal aber die Haftung eines Eigentümers mangels notwendiger Absperrung und Warnung bestätigt. „Daher ist es von größter Wichtigkeit, hier gerade in dieser Wetterlage entsprechende Vorkehrungen zu treffen und diese möglichst durch Fotos zu dokumentieren“ betont die Juristin.

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