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Frühchenstation am Klinikum Fulda gesichert! MdB Brand begrüßt Entscheidung des Bundessozialgerichtes

Fulda. „Das ist eine wirklich wichtige Entscheidung, weil die Lebensrettung von Frühchen wie Müttern und die erfolgreiche Arbeit am Klinikum Fulda fortgesetzt werden können. Es ist gut, dass das Bangen jetzt endlich ein Ende hat und die so segensreiche Arbeit gesichert ist.“ Mit „Erleichterung und echter Freude“ begrüßte der Bundestagsabgeordnete Michael Brand die Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel, das die vom sog. „Gemeinsamen Bundesausschuss“ (GA) festgelegte Mindestmenge bei den Frühchenbehandlungen verworfen hat.
„Es geht vor allem um Qualität, nicht um reine Quantität“, betonte Brand. „Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt, weil es keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege gibt, die eine Mindestmenge von 30 Frühchen rechtfertigten.“ Der “Gemeinsame Bundesausschuss” habe “als Organ der Selbstverwaltung, nicht der Politik, im Gesundheitswesen in diesem Fall seine gesetzliche Verantwortung falsch wahrgenommen”, kritisierte Brand, der nach der Neuregelung 2010 die mehr als doppelt so hohe Zahl, die als neues Kriterium festgelegt wurden, als „völlig überzogen“ bezeichnet und in Gesprächen in Berlin wie Wiesbaden eine Korrektur verlangt hatte.

Brand dankte „besonders dem unermüdlichen Einsatz des Teams von Professor Repp, den der Ärzten, Schwestern und Pfleger der Frühchenstation am Klinikum Fulda, die mit hoher Professionalität und auch viel Liebe Leben retten“. „Es wäre nicht auszudenken gewesen, wenn durch praxisferne Beschlüsse die so wichtige Lebensrettung aufs Spiel gesetzt worden wäre“, so Brand, zumal die Fuldaer Frühchenstation eine „zweifelsfrei überregionale Bedeutung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung hat“. Die Klage von 16 Kliniken sei eine „richtige Antwort gewesen auf Entscheidungen am ´grünen Tisch´ des GA“.

Brand dankte Prof. Dr. Reinald Repp bei einem Besuch im Klinikum noch vor der Entscheidung für das „starke Eintreten der Rechte von Kindern und Eltern“. Repp bestätigte, dass die in den vergangenen Jahren die Fallzahl auch unter der jetzt für nichtig erklärten Mindestmenge von 30 gelegen habe, auch wenn in 2012 bis heute bereits die Zahl 33 erreicht sei. Bis zum Urteil habe man deshalb auch immer wieder bangen müssen um die Fortsetzung der Arbeit in der Zukunft. Brand betonte, dass gerade das Team um Prof. Repp am Klinikum „vorbildhaft seine Arbeit gemacht hat, und zwar mit bundesweit anerkannten Erfolgen“.

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