Fulda. Kunden der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG), die ÜWAGÖko, ÜWAGÖko Grüner Strom Label Gold oder einen der anderen ÜWAG-Ökostrom-Tarife beziehen, wissen, dass sie von ihrem Energieversorger zu 100 Prozent mit regenerativ erzeugtem Strom beliefert werden. Aber auch alle anderen Kunden erhalten einen Strommix mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien – das zeigt der Energieträger-Mix, den das Unternehmen jetzt veröffentlicht hat.
Aus der aktuellen Stromkennzeichnung für das Jahr 2011 geht hervor, dass die ÜWAG mit über einem Viertel Energie aus erneuerbaren Quellen (konkret 27,7 Prozent) ca. ein Drittel mehr regenerativen Strom an ihre Kunden geliefert hat als der Anteil bei der Stromerzeugung im Bundesdurchschnitt beträgt: Dieser liegt bei 21 Prozent, wenn man auch hier die erneuerbaren Energien, die nach dem EEG gefördert sind, sowie die sonstigen erneuerbaren Energien zusammen rechnet. Um die Erzeugung regenerativer Energie in der Region auch zukünftig weiter voranzubringen, werden von der ÜWAG viele Anstrengungen unternommen, denn der Energieversorger steht voll und ganz hinter der Energiewende und ihren Zielen. Ein Beispiel dafür ist die Ende des Jahres 2011 fertiggestellte größte Fotovoltaik-Anlage im Landkreis Fulda in Großenlüder-Müs.
Der Anteil an der Gesamtstromlieferung für das Jahr 2011, der aus Kernkraftwerken stammt, beträgt bei der ÜWAG 17,8 Prozent, beim Energieträgermix Deutschland 17,7 Prozent. Der ÜWAG-Stromanteil, der aus der Erzeugung in Kohlekraftwerken stammt, beträgt mit 34,4 Prozent für den aktuellen Strommix 7,3 Prozentpunkte weniger als im Bundesdurchschnitt (41,7 Prozent). Erdgas und sonstige fossile Energieträger machen bei der Gesamtlieferung des ÜWAG-Stroms für das Jahr 2011 20,1 Prozent aus, im Bundesdurchschnitt 19,6 Prozent.
Damit liegen auch die CO2-Emissionen der ÜWAG-Energie leicht unter denen der Stromerzeugung in Deutschland: Mit 447 Gramm pro Kilowattstunde sind es im Vergleich 56 Gramm pro Kilowattstunde weniger im Jahr. Die Kalkulation des Strommix ist im deutschen Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Gemäß diesem Gesetz sind alle nationalen Energieversorgungsunternehmen spätestens ab dem 1. November eines Jahres dazu verpflichtet, die Werte des vorangegangenen Kalenderjahres der zur Stromerzeugung eingesetzten Energieträger und die damit verbundenen Umwelteinflüsse zu veröffentlichen. Die Einzelergebnisse werden summiert und bilden als „Energieträgermix Deutschland“ die Vergleichsbasis. Aufgrund des aufwendigen Berechnungsverfahrens schreibt das Gesetz vor, jeweils die Vorjahreszusammensetzung der Stromlieferung auszuweisen. Über den Strommix informiert die ÜWAG ihre Kunden auch im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung sowie auf ihrer Homepage unter www.uewag.de im Internet.