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Bildungsträger Grümel erfolgreich zertifiziert

Fulda. Grümel ist seit August 2012 nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV) erfolgreich zertifiziert. Damit ist der Bildungsträger berechtigt, weiterhin Maßnahmen zur Arbeitsförderung und -aktivierung sowie zur beruflichen Eingliederung vorzunehmen, nachdem sich im April 2012 die gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich geändert haben.

Bereits im September 2009 hatte sich Grümel nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung“ (AZWV) unterschiedliche Maßnahmen zertifizieren lassen, für die Bildungsgutscheine an Arbeitslose ausgegeben wurden. „Wir haben dann eine Qualifizierung im Gartenbau von Oktober 2009 bis Mai 2010 durchgeführt und haben aktuell zwei Maßnahmen Berufspraktische Weiterbildung über je fünf Monate laufen“, sagt Grümel-Geschäftsführerin Jutta Diel.

Im April dieses Jahres trat das neu überarbeitete Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) in Kraft. Es schreibt vor, dass alle Träger, die für die Arbeitsagentur beziehungsweise für die Jobcenter Aufträge ausführen, eine Zertifizierung nach AZAV (Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch) ab dem 1. Januar 2013 haben müssen und damit das AZWV abgelöst wird.

Grümel reagierte prompt und ließ sich als Träger nach den angeforderten Qualitätskriterien durch eine fachkundige Stelle entsprechend prüfen. „Am 24. August 2012 haben wir das Zertifikat für das Managementsystem nach AZAV §178 SGB III mit der Nr. 1697 für fünf Jahre ausgestellt bekommen“, sagt Jutta Diel. „Dies war insofern wichtig, da wir das Zertifikat auch für unsere Maßnahmen der Ausbildung und Berufsvorbereitung brauchen.“

 

 

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