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Der Fachdienstdienst Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr der Kreisverwaltung übernimmt vielfältige Aufgaben

Fulda. Zu den Fachdiensten der Kreisverwaltung, deren Bedeutung sich nur teilweise aus der Namensgebung erschließt, gehört der Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr. Die 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in verschiedenen Rechtsgebieten tätig und decken ganz unterschiedlichen Aufgaben ab.

Der Zuschnitt des von Norbert Huder und seinem Stellvertreter Manfred Wiegel geleiteten Fachdienstes ist historisch gewachsen und im Wesentlichen die Folge der Kommunalisierung der ehemals landrätlichen Verwaltung im Jahre 2005. Lediglich die eigentliche Kommunalaufsicht blieb hiervon ausgenommen und ist weiterhin eine staatliche Aufgabe, die durch den Landrat als Behörde der unteren Landesverwaltung wahrgenommen wird. Angesichts der großen  Aufgabenfülle spricht Fachdienstleiter Norbert Huder deshalb auch von „einer besonderen und täglich neuen Herausforderung“ für sein Team und ihn persönlich.

Zu den Aufgabenbereichen der Kommunalaufsicht zählen die allgemeine Rechtsaufsicht über die Kommunen und Zweckverbände im Landkreis, die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister und Beigeordnete sowie die Organisation und Durchführung der Bürgermeisterdienstversammlungen. Auch die allgemeine Finanzaufsicht über die Haushaltsführung der Kommunen und Zweckverbände, die Prüfung und Genehmigung von deren Haushalts- und Wirtschaftsplänen, die Genehmigung von Bürgschaften sowie die Überwachung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen sind hier angesiedelt.

Eine andere wichtige – und in diesem Fall Namen gebende Aufgabe – des Fachdienstes ist die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Landkreis Fulda. In nächster Zukunft sind dies die Bundestagswahl im kommenden Jahr und die hessische Landtagswahl, die entweder 2013 oder 2014 stattfinden wird. In seiner Funktion als künftiger Kreiswahlleiter prüft Norbert Huder die Wahlvorschläge auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit und stellt am Wahlabend das vorläufige Ergebnis der betreffenden Wahl im Wahlkreisen fest. (Bei der Bundestagswahl gibt es im Landkreis einen und bei der Landtagswahl zwei Wahlkreise.)

Die weiteren Aufgaben des Fachdienstes Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr sind überwiegend ordnungsrechtlicher Natur – deshalb auch die verwaltungsinterne Zuordnung zum Fachbereich Sicherheit und Ordnung, zu dem als weitere Fachdienste das Ausländerwesen und der Straßenverkehr gehören. Unter dem Oberbegriff Gefahrenabwehr sind Sachgebiete wie die Jagd- und Fischereibehörde, die Waffenbehörde sowie die Gewerbe- und Ordnungsbehörde zusammenfasst. Hierzu zählen auch das Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen, die zentrale Bußgeldstelle und die Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende.

Zentrale Aufgaben der Jagdbehörde sind die Zulassung zur Jägerprüfung, die Erteilung und Entziehung von Jagdscheinen sowie die Genehmigung der Abschusspläne für Reh- und Rotwild. Die Fischereibehörde kümmert sich unter anderem um die Durchführung der Fischerprüfungen und führt die Aufsicht über Fischereigenossenschaften sowie Hegegemeinschaften. Waffenrechtliche Erlaubnisse werden von der Waffenbehörde erteilt und widerrufen. Außerdem überprüft diese die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition, die ortansässigen Waffenhändler sowie den Betrieb der örtlichen Schießstätten.

Im Sachgebiet Gewerberecht geht es um die Erteilung von gewerberechtlichen Erlaubnissen, die Information von Gewerbetreibenden und Unternehmensgründern, die Entgegennahme und Weiterleitung von Gewerbeanzeigen sowie die Kontrolle von Gaststätten, Spielhallen, sonstigen Gewerbetrieben und Veranstaltungen. Versammlungen in Kommunen unter 7.500 Einwohner müssen bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Im Sachgebiet Personenordnungsrecht werden Einbürgerungen, Namensänderungen sowie Vorschläge für die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen bearbeitet. Die zentrale Bußgeldstelle verfolgt alle von den Fachdiensten der Kreisverwaltung angestrengten Ordnungswidrigkeiten.

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