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Der politische Wille treibt den Strompreis

Fulda. Die Energiewende wurde 2011 vor dem Hintergrund eines breiten gesellschaftlichen Konsenses beschlossen. Dass sie nicht zum Nulltarif würde realisiert werden können, war klar. Doch nun treiben Umlagen und Abgaben den Strompreis in bisher nicht gekannte Höhen. Dabei tragen die privaten Verbraucher auch die Befreiung der Großindustrie von verschiedenen Belastungen. Ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wird am 15. Oktober von den Betreibern der Übertragungsnetze bekanntgegeben.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet rasch voran. Allein zwischen September 2011 und September 2012 hat die ÜWAG Netz GmbH 1452 Anlagen, mit denen Öko-Strom erzeugt wird, an das Stromnetz angeschlossen. Dazu gehören Fotovoltaikanlagen auf Hausdächern und Scheunen ebenso wie große Solarparks oder Biogasanlagen. Sie erhalten alle eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dahinter steckt ein politischer Wille: Bis zum Jahr 2050 sollen 80% des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Aber noch ist die Erzeugung einer Kilowattstunde beispielsweise mit Fotovoltaikanlagen und Windparks deutlich teurer als mit konventionellen Kraftwerken. Im Wettbewerb am Energiemarkt hätten die erneuerbaren Energien damit das Nachsehen. Und wer seine Kosten nicht über entsprechende Erlöse wieder hereinholen kann, wird erst gar nicht  in Fotovoltaikanlagen oder Windparks investieren.

Um aber dennoch den erneuerbaren Energien den Weg zu ebnen, wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen. Es soll Anreize geben, neue Anlagen zu bauen und den Anteil von regenerativen Energien am Strommix zu erhöhen. Insbesondere über eine finanzielle Förderung soll dies geschehen. Die deutschen Verteilnetzbetreiber, beispielsweise die ÜWAG Netz GmbH, sind verpflichtet, den Betreibern von Fotovoltaikanlagen, Windparks und anderen erneuerbaren Energie-Anlagen den Strom zu einem festen Preis abzukaufen, der über dem Marktpreis liegt. Dies ist das System der sogenannten Einspeisevergütung. Die Verteilnetzbetreiber geben den Strom ihrerseits an die ihnen vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, also die Betreiber der Hochspannungsnetze weiter, die den Öko-Strom dann an der Börse zu Marktpreisen verkaufen. Dieser Marktpreis liegt unter der Einspeisevergütung. Damit die Betreiber der Hochspannungsnetze kein Verlustgeschäft machen, bekommen sie die Differenz über eine bundesweit einheitliche Umlage, die grundsätzlich alle Stromverbraucher mit dem Strompreis zahlen müssen, erstattet. Je weiter also der Marktpreis für Strom unter der EEG-Vergütung liegt, desto höher muss die EEG-Umlage sein und desto stärker werden die Endkunden belastet. Daher müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Senkung der Erzeugungskosten der erneuerbaren Energien ermöglichen, so dass diese zur Marktreife gelangen.

Allerdings sorgt eine Sonderregelung für die Industrie für eine zusätzliche Belastung der Stromkunden: Wer mehr als 1 Mio. Kilowattstunden pro Jahr an Strom verbraucht, kommt in den Genuss einer ermäßigten EEG-Umlage. Der Gesetzgeber lässt die übrigen Stromverbraucher diese Ermäßigung für die Industrie wieder ausgleichen. Alle Haushalte werden dafür über die EEG-Umlage zur Kasse gebeten.

Am 15. Oktober 2012 wird von den Übertragungsnetzbetreibern die Höhe der EEG-Umlage für das nächste Jahr bekannt gegeben. Derzeit liegt sie bei 4,27 Cent pro Kilowattstunde inkl. Umsatzsteuer. Es ist wahrscheinlich, dass sie auf einen Wert deutlich über 6 Cent pro Kilowattstunde inkl. Umsatzsteuer steigen wird. Ein Anstieg der Umlage von über  50 % würde einen Anstieg des Strompreises für Haushaltskunden um rund 10 % mit sich bringen.

Neben der EEG-Umlage dürften auch die Netzentgelte, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, ansteigen. Es sind Entgelte, die jeder Stromlieferant an die jeweiligen Betreiber für die Nutzung deren Netze zahlen muss, um seine Kunden beliefern zu können. Vor dem Hintergrund des Ausbaus der erneuerbaren Energien kommt den Netzentgelten eine besondere Bedeutung zu. Nach Schätzungen von Branchenverbänden sind allein bei den Verteilnetzen Investitionen von mehr als 10 Milliarden Euro bis 2020 notwendig, um den sich wandelnden Anforderungen an den Stromtransport gerecht zu werden. Zum einen geht es dabei um den Ausbau der Trassen in Deutschland in Nord-Süd-Richtung, zum anderen um den Ausbau der Verteilnetze. Früher wurde der Strom ausschließlich von einer zentralen Energiequelle über Umspannwerke und Verteilnetze zum Endverbraucher geleitet. Nun muss er auch vom Verbraucher weg transportiert werden, da jeder Verbraucher, beispielsweise durch eine Fotovoltaikanlage auf seinem Dach, auch Stromproduzent sein kann.  Es ist davon auszugehen, dass daher die Netzentgelte ab dem 1. Januar 2013 um 5% bis 8% höher als im laufenden Jahr liegen werden.

Und auch hier hat der Gesetzgeber wieder Ausnahmen für die Industrie vorgesehen, die letztlich zu weiteren Belastungen der Haushalte führen. Unternehmen, die einen besonders hohen Stromverbrauch haben, können von den Netzentgelten befreit werden. Für die übrigen Stromverbraucher bestimmt die sogenannte Umlage nach der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV), wie viel sie mehr zu zahlen haben. Im letzten Jahr wurde sie für 2012 mit 0,18 Cent pro Kilowattstunde inkl. Mehrwertsteuer festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt ging man von rund 100 befreiten Unternehmen aus. Mittlerweile sind es bereits mehr als 250 Unternehmen, so dass Schätzungen von rund 0,54 Cent pro Kilowattstunde inkl. Mehrwertsteuer für das Jahr 2013 ausgehen, was einer Steigerung um 200% entspricht.

Schließlich dürfte noch eine neue Umlage, die vom Bundeskabinett Ende August dieses Jahres beschlossen wurde, für 2013 wirksam werden. Damit sollen alle Verbraucher an den Zusatzkosten bei Anschlussproblemen von Windparks in Nord- und Ostsee beteiligt werden. Es sollen also nicht die Netzbetreiber und Lieferanten von Anlagen, die in der Regel die Verzögerungen der Anbindung von Windparks auf See zu verantworten haben, Schadenersatz leisten, sondern die Bürgerinnen und Bürger sollen die Zusatzkosten tragen. Diese könnten bis zu 0,3 Cent pro Kilowattstunde inkl. Mehrwertsteuer betragen.

Derzeit machen Steuern, Umlagen und Abgaben rund 45% des Strompreises aus. Zusammen mit den Netzentgelten sind damit 65% des Strompreises auf politische Regelungen zurückzuführen. Im nächsten Jahr dürfte sich dieser Anteil noch erhöhen, so dass Steuern, Umlagen und Abgaben dann allein etwa 50% ausmachen könnten.

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