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Naturdenkmale im Landkreis Fulda (3): Die Linde an der Petersberger Liobakirche

Petersberg. Über 35 Jahre ist es inzwischen her, dass die Linde an der Petersberger Liobakirche zum Naturdenkmal erklärt wurde. Der damalige Pfarrer der Kirchengemeinde St. Peter, Alois Weigand, auf deren Grundstück der sehr markante Baum steht, und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda unterzeichnete am 19. März 1977 eine entsprechende Einverständniserklärung. Inzwischen füllt die – geschätzt – bis zu 150 Jahre alte Linde eine dicke Akte und hat verschiedene Begutachtungen und Vor-Ort-Besichtigungen hinter sich.

Foto: Plappert

Vor gut acht Jahren, als es um die Sanierung der Kirche – und damit zusammenhängend um die Fassadengestaltung ging –, rückte auch immer die Linde am südlichen Querhaus stärker in den Blickpunkt. Unter anderem wurde die Frage erörtert, ob der Baum gefällt werden müsse oder nicht.  Diplom-Ingenieur Hans-Peter Lassas hatte im März 2004 aufgezeigt, dass die Linde zwar gesund sei, sich aber kräftige Wurzeln um die Fundamente des Gotteshauses gelegt hätten.  Der Baum wirke offenbar auf die Kirche ein und habe wohl einen Teil der Risse im Mauerwerk verursacht, wie damals auch Diözesankonservator Dr. Burghard Preusler konstatierte.

Zahlreiche Begehungen mit den unterschiedlichsten Fachdisziplinen erbrachten als Ergebnis, so der Fuldaer Diplom-Architekt Peter Sichau in einem Schreiben an die untere Naturschutzbehörde, dass sich an den Fassaden eine Vielzahl äußerst hochwertiger und wertvoller Putz- und Fugmörtel befänden, die in Teilbereichen bis zu tausend Jahre alt seien und aus denkmalpflegerischen Gründen in jedem Fall geschützt werden müssten. Nach Ansicht des an der Liobakirche tätigen Restaurators Hans Michael Hangleiter führe das „Ast- und Blattwerk der Linde auf der Südseite zu einer ständigen Durchfeuchtung der Fassadenflächen bei Niederschlag“. Es erscheine daher zwingend notwendig, das Blattwerk mindestens drei Meter von den Fassaden zurückzuschneiden, was im Endeffekt, so Sichau, bedeuten würde, „dass zum Gebäude hin die Äste der Linde gekappt werden müssen.“

Diplom-Ingenieur Otto Evers als damaliger Leiter der unteren Naturschutzbehörde betonte, dass „wir in der Abwägung von Ursache und Wirkung bei den festgestellten Problemen  keine Gründe der Fällung des gesunden Naturdenkmals sehen“. Allerdings gebe es aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken, die Krone der Linde so zurückzunehmen, „dass die äußersten Zweige vom Mauerwerk bis zu 1,20 Meter entfernt sind“.

Im Juli 2005, vor genau sieben Jahren also, hatte das Baumkontroll- und Sachverständigenbüro Thomas Sinn eine gutachterliche Untersuchung vorgenommen und war unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die in der Zwischenzeit getätigten Kappungen des Wurzelwerks der Linde negativ auf die Vitalität und die Lebenserwartung des Baums ausgewirkt hätten. Gleiches gelte für zwei Aufgrabungen und sollte künftig vermieden werden.

Diese Forderung wurde exakt zwei Jahres später wieder aktuell, als im Zuge der Renovierungsarbeiten an St. Peter auch das Außengelände neu gestaltet werden sollte. Wie Pfarrer Jan Kremer in einem Schreiben an die Untere Naturschutzbehörde mitteilte, wolle man – in Absprache mit dem Architekturbüro Sichau und Walter sowie dem Bischöflichen Generalvikariat – „auf einen DINgemäßen Unterbau des Sandsteinplattenbelages verzichten, um die Wurzeln der Linde nicht zu beschädigen“. Vielmehr solle nur eine dünne Ausgleichsschicht aufgebracht werden, um die Platten eben und unfallsicher verlegen zu können. Zudem werde der Plattenbelag vom Baum weiter entfernt verlegt als bisher, auch wenn in dem neu wieder zu belegenden Bereich der Untergrund komplett mit dem Wurzelwerk durchzogen sei.

Die Behörde begrüßte zwar in einem Brief diese Maßnahme und erkannte „ausdrücklich das bisherige Engagement der Kirchengemeinde St. Peter und des Generalvikariats zur Erhaltung dieses markanten Lindenbaumes“ an,  musste allerdings die Bitte des Pfarrers um finanzielle Unterstützung für die Außenarbeiten im Bereich der Liobakirche ablehnen.  Aus „grundsätzlichen Erwägungen heraus“.

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