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Vermieter müssen sich in Rechtsprechung auskennen – 40 Gäste beim Info-Abend des Haus- und Grundeigentümervereins Rhön

Poppenhausen. Wann ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung renoviert zurückzugeben und darf dies in Eigenregie geschehen oder muss eine Fachfirma beauftragt werden?  Was sind Schönheitsreparaturen, wann sind sie vorzunehmen und wer muss dafür aufkommen? Diese und viele weitere Fragen wurden anlässlich des jüngsten Informationsabends des Haus- und Grundeigentümervereins Rhön in den Räumlichkeiten der Vorsitzenden Dr. Sylke Wagner erörtert. Rund 40 Gäste waren nach Poppenhausen gekommen – eine große Resonanz, wie Dr. Wagner erfreut feststellen konnte und dies mit der Brisanz der Thematik erklärte.

Denn wenngleich sich zahlreiche Fragen rund um Schönheitsreparaturen und Endrenovierung scheinbar leicht in einem Mietvertrag einbringen lassen, gibt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs klare Grenzen vor. Dem Vermieter ist damit ein enger Spielraum gesetzt. „Der Bundesgerichtshof verlangt, dass der Vermieter auf dem Wissensstand eines Rechtsanwaltes ist, sich im Mietrecht auskennt, die Rechtsprechung des BGH kennt und die Mietverträge entsprechend anpasst”, so die Juristin Dr. Wagner.

Die Mietrechtsnovelle wird zwar im Hinblick auf die sogenannten Mietnomaden gute neue Möglichkeiten vorgeben, ändert jedoch an dieser Situation der Vermieter nichts. Charmantes Fazit: „Um Ihnen bei Ihren Fragen zu helfen, haben wir  den Haus- und Grundeigentümerverein etabliert.“ Über den aktuellen Stand der Abzugsfähigkeit energetischer Maßnahmen referierte anschließend Steuerberater und 2. Vorsitzender des Vereins, Marco Rausch. Weitere Themen des Steuerberaters und Inhabers der Kanzlei Rausch, Zeiger und Partner waren Immobilien in der Nachfolgeplanung und die Verschärfung des Erbschafts-Rechts.

Zum Foto: Informierten die Interessenten über Neuigkeiten aus dem Steuer- und Mietrecht: Dr. Sylke Wagner und Marco Rausch.

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