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Europäische Arbeitszeitrichtlinie gilt nicht für die Freiwillige Feuerwehr

Kassel. Pressemeldungen sorgten zuletzt bei ehrenamtlich Tätigen für große Verunsicherung und Protest. Angeblich wollte die Europäische Kommission eine Arbeitszeitobergrenze von 48 Stunden pro Woche inklusive des freiwilligen Einsatzes festlegen. “Es gibt keinen europäischen Vorschlag, der eine 48-Stunden-Höchstgrenze für die Freiwillige Feuerwehr vorschreibt”, unterstreicht nun die SPD-Europaabgeordnete Barbara WEILER. “Mit schriftlichen Anfragen haben wir Sozialdemokraten die Kommission dazu gebracht, den Sachverhalt klarzustellen.”

Es ist allerdings richtig, dass die Europäische Kommission in einer Mitteilung von Dezember 2010 die Frage aufwirft, ob Feuerwehrleute bei ihrer schweren und gefährlichen Arbeit ausreichend geschützt werden. Im Moment findet eine Konsultation der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Sozialverbände statt. Diese haben bis zum Herbst Zeit, sich auf einen Vorschlag zu einigen.

„Ich werde die Entwicklungen auf jeden Fall im Blick behalten. Es ist klar, dass es hier keine Aufweichung geben kann: Das System der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland muss erhalten bleiben“, so die nordhessische EU-Parlamentarierin Barbara WEILER.

“Ehrenamt ist freiwillig geleistete Arbeit, die nicht unter den Begriff des Beschäftigungsverhältnisses gefasst werden kann. Engagement, egal ob für die Feuerwehr, im Sportverein oder bei sozialen Einrichtungen, ist ein wichtiges Element unseres sozialen und gesellschaftlichen Lebens, das es zu verteidigen gilt“, macht Barbara WEILER abschließend deutlich.

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