Hünfeld. Â Wer für den Sommer mit der Familie eine Auslandsreise plant, für den gibt das Bürgerbüro der Stadt Hünfeld einen wichtigen Hinweis: Aufgrund europäischer Vorgaben sind ab dem 26. Juni 2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern nicht mehr gültig. Bis 2007 konnten Kinder ohne eigene Reisedokumente in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Bereits seit 2008 werden im Zuge von Neuregelungen diese Eintragungen nicht mehr vorgenommen. Sie verlieren ab dem 26. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Dies bedeutet, dass künftig auch Kinder unter 16 Jahren über ein eigenes Ausweisdokument verfügen müssen. Für Eltern bleiben die Reisepässe auch mit Kindereinträgen dagegen weiterhin gültig. Das Bürgerbüro empfiehlt deshalb, rechtzeitig vor Reiseantritt neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Je nach Reiseziel benötigen Kinder entweder Kinderreisepässe, Reisepässe oder innerhalb des EU-Raums Personalausweise.
Die Änderung ergibt sich aus einer Verordnung des europäischen Parlaments und des Europarats, die am 28. Mai  2009  in Kraft getreten ist. Darin sind die Normen für die Sicherheitsmerkmale und biometrischen Daten für die in Mitgliedstaaten ausgestellten Pässe und Reisedokumente festgelegt. Nach der EU-Passverordnung gilt deshalb aus Sicherheitsgründen das Prinzip „eine Person – ein Pass“. Dieses Prinzip wird zum 26. Juni 2012 umgesetzt. Die internationalen Zivilluftfahrtorganisationen hatten dies empfohlen. Aufgrund der 10-jährigen Gültigkeitsdauer sind noch viele Reisepässe von Eltern im Umlauf, in denen Kinder eingetragen sind. Diese Eintragung für die Kinder verlieren ihre Gültigkeit, der Reisepass für die Eltern bleibt aber dennoch, sofern seine Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist, uneingeschränkt wirksam.
Deshalb ist es bei geplanten Auslandsreisen wichtig, rechtzeitig Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dabei müssen immer die Unterschriften beider Eltern geleistet werden oder bei Alleinerziehenden ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt werden. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der europäischen Union sowie für den so genannten „Schengenraum“. Auch wenn in diesen Gebieten Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument dabei zu haben.
Für Rückfragen steht das Bürgerbüro der Stadt Hünfeld mit Nathalie Pappert, 06652/180-135, Bettina Schäfer 06652/180-136, oder Michael Richter, 06652/180-137, zur Verfügung.