Kassel. Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in einem Urteil die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters erheblich gestärkt. Selbst wenn die Zahlungsunfähigkeit auf betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist, muss die Versicherung des Unternehmens für entstandene Kosten aufkommen und die Rückreise sicherstellen. “In Zeiten immer größerer Abhängigkeit der Verbraucher von großen Firmen ist das Urteil eine Wegmarke in Richtung eines starken europäischen Verbraucherschutzes”, betont die nordhessische SPD-Europaabgeordnete Barbara Weiler.
Hintergrund des Rechtsspruchs ist die Klage von Jürgen Blödel-Pawlik. Der Hamburger hatte eine Pauschalreise gebucht. Jedoch meldete der Touristik-Dienstleister Konkurs an, so dass er seinen Urlaub nicht antreten konnte. Die Hanse-Merkur Reiseversicherung AG weigerte sich zu zahlen, weil die Ursache der Zahlungsunfähigkeit in dem betrügerischen Verhalten des Veranstalters lag.
“Das Europäische Parlament verfolgt mit dem Gesetz über Pauschalreisen seit jeher das Ziel eines umfassenden Schutzes der Verbraucher im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters – unabhängig von der Ursache. Ich bin sehr zufrieden, dass sich der Europäische Gerichtshof dieser Argumentation angeschlossen hat”, unterstreicht die Verbraucherschutzexpertin Barbara Weiler.