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Hessische Beratungsstellen für Heimkinder der 1950er bis 1970er Jahre nehmen Tätigkeit auf

Wiesbaden. Zum 1. Januar 2012 hat das Land Hessen regionale Anlauf- und Beratungsstellen für die Heimkinder der 1950er bis 1970er Jahre bei den sechs hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales, Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Fulda, Gießen und Kassel, eingerichtet. Hier können bis zum 31. Dezember 2014 Anträge auf Rentenersatzleistung und Leistungen aus dem Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung des genannten Zeitraums gestellt werden. Das Land Hessen beteiligt sich an dem Rentenersatzfonds und an dem Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre. „Die Hessische Landesregierung stellt dafür bis 2016 insgesamt 2,47 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden.

Außerdem sei die Landesregierung mit den hessischen Kommunen in Gesprächen über deren Beteiligung mit 1,23 Millionen Euro. „Hier können wir bereits erste positive Signale verbuchen“, so Grüttner. Der vom Bundestag eingerichtete Runde Tisch Heimkinder hatte eine Beteiligung der Kommunen an den Entschädigungen empfohlen. Die Debatte um die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre beschäftigt die Öffentlichkeit bereits seit einigen Jahren. Der Runde Tisch hatte am 19. Januar 2011 seinen Abschlussbericht vorgelegt, in dem rehabilitative und finanzielle Maßnahmen zugunsten der Betroffenen vorgeschlagen wurden. Bund, Länder und die Kommunen sowie die Katholische und die Evangelische Kirche beteiligen sich an den Kosten. Die nun eingerichteten Anlauf- und Beratungsstellen haben zusätzlich eine Lotsenfunktion und beraten die Betroffenen, ob für sie auch andere Hilfen in Frage kommen, und unterstützen bei der Aktensuche und Akteneinsicht.

Weitere Informationen:

  • www.fonds-heimerziehung.de
  • Info-Telefon: 0800 / 100 49 00 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz)
  • E-Mail: info@fonds-heimerziehung.de

Sprechzeiten:

montags: 8 – 14 Uhr
dienstags, mittwochs, freitags: 16 – 22 Uhr
sonntags: 14 – 20 Uhr

 

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