Wiesbaden. Zum 1. Januar 2012 sind in Hessen zu den bestehenden 13 Optionskommunen drei weitere hinzugekommen. Von insgesamt 26 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten erbringen damit nun 16 Kommunen alle Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II eigenverantwortlich. Während bundesweit rund 25 Prozent aller Grundsicherungsträger die Option ausüben, liegt der hessische Anteil ab 2012 bei über 60 Prozent. „Mit drei weiteren Optionskommunen festigt Hessen seinen Spitzenplatz in Sachen Option und ist auch weiterhin Optionsland Nummer eins“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner bei seinem heutigen Besuch in der neuen hessischen Optionskommune im Lahn-Dill-Kreis. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im Mai 2011 den Lahn-Dill-Kreis, den Landkreis Groß-Gerau und die Stadt Offenbach als neue Optionskommunen zugelassen. Grüttner betonte: „Hessen hat sich in der zurückliegenden Reformdebatte mit Nachdruck erfolgreich für die Aufnahme des Optionsmodells in das Grundgesetz eingesetzt.“
Die Hessische Landesregierung sehe die alleinige kommunale Trägerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende als sehr geeignet an, die Aufgaben zum Wohle der leistungsberechtigten Menschen individuell und passgenau wahrzunehmen. „Durch das Optionsmodell wird für die Leistungsberechtigten Hilfe aus einer Hand sichergestellt“, erklärte der Sozialminister. Die im Sommer 2010 verabschiedete Verfassungsänderung sehe als Kompromiss vor, dass die gemeinsamen Einrichtungen den Regelfall, die alleinige Wahrnehmung aller SGB II-Aufgaben durch eine Optionskommune hingegen den Ausnahmefall darstellt. Außerdem wurde eine Erweiterung der Option um 41 neue Optionskommunen ermöglicht. Dies hatte zur Folge, dass in Hessen nun drei neue Optionskommunen an den Start gehen.
Auch mit den drei neuen Optionskommunen werden Zielvereinbarungen abgeschlossen, kündigte der Minister an. Mit den bereits bestehenden 13 hessischen Optionskommunen wurden bereits Anfang 2011 erstmals Zielvereinbarungen unterzeichnet. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Optionskommunen und dem Land beim Vorgehen gegen die Langzeitarbeitslosigkeit hat sich bewährt und wird fortgeschrieben.“ Mit der Entscheidung über die verfassungsrechtliche Absicherung der Optionskommunen wurde auch ein neues Steuerungsmodell eingeführt, um die Leistungsfähigkeit der einzelnen Grundsicherungsträger transparent zu machen.
„Aus diesem Grund hat das Land mit dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Rahmenziel vereinbart und wird mit den Optionskommunen in Hessen entsprechende Zielvereinbarungen auch für 2012 abschließen“, erklärte der Sozialminister. „Die Zielvereinbarungen sollen die Qualität der Arbeit der Optionskommunen sichern und gleichzeitig vergleichbar machen. So soll der Erfolg der Arbeit der hessischen Optionskommunen in Zukunft messbar werden.“ Sozialminister Grüttner würdigte die Arbeit der bestehenden Optionskommunen und wünschte den neuen Optionskommunen viel Erfolg und gutes Gelingen bei der Verwirklichung ihrer Aufgabe. „Die hessischen Optionskommunen haben gezeigt, dass sie erfolgreiche Vermittlungsarbeit leisten. Lassen Sie uns diesen Weg weiter gemeinsam gehen“, so Grüttner abschließend.