Fulda. Auf Grund der aktuellen Rechtssprechungen wird hessenweit in vielen Kommunen zur Zeit die sogenannte gesplittete Abwassergebühr für das Ableiten und Behandeln von Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt. Für die Stadt Fulda und die Gemeinden Künzell und Petersberg ist hierfür der Abwasserverband Fulda verantwortlich. Die Abwassergebühr richtet sich momentan ausschließlich nach dem verbrauchten Frischwasser, obwohl auch das eingeleitete Niederschlagswasser, für welches derzeit keine Gebühren erhoben wird, einen großen Kostenfaktor darstellt. Durch die rechtlich vorgegebene Änderung der Gebührenerhebung soll eine gerechte und verursacherbezogene Verteilung der Abwassergebühren sowohl auf das Schmutzwasser als auch auf das anfallende Niederschlagswasser erfolgen.
Abwassergebühren ab 01.01.2013
Die Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr wird nach wie vor die bezogene Frischwassermenge sein. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. In Abhängigkeit davon, in welchem Umfang und wie schnell Regenwasser von befestigten Flächen in den Kanal abfließt und wie hoch ggf. die Zwischenspeicherfähigkeit der Versieglungsflächen ist, werden die bebauten und befestigten Flächen in Kategorien aufgeteilt, die über verschiedene Faktoren in die Festsetzung der grundstücksbezogenen Niederschlagswassergebühr eingehen.
Die Niederschlagswassergebühr wird zu Beginn des Jahres 2013 zusammen mit den Grundsteuerbescheiden der Stadt Fulda bzw. der Gemeinden Künzell und Petersberg erhoben. Die Abwassergebühren nach dem Frischwasserverbrauch (Schmutzwassergebühr) werden nach wie vor durch die Wasserversorgungsunternehmen erhoben.
Selbstauskunftsverfahren
Der Abwasserverband Fulda führt zur Erfassung der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann, im Dezember 2011 ein Selbstauskunftsverfahren durch. Die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet erhalten ab 05. Dezember einen Erfassungsbogen sowie eine Übersichtskarte ihres Grundstückes, auf der die aus der Luftbildauswertung erkannten bebauten und befestigten Flächen bereits eingezeichnet sind. Alle Flächen sind größenmäßig auch in einer Tabelle vermerkt. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, Ergänzungen und Korrekturen vorzunehmen, sofern die ermittelten Flächen und Flächengrößen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Des Weiteren bittet der Abwasserverband Fulda, Angaben zur Art der Flächenbefestigung zu machen, den Erfassungsbogen zu unterschreiben und bis spätestens zum 13. Januar 2012 zurückzusenden.
Beratung
Zur Unterstützung bei der Ausfüllung der Selbstauskunftsunterlagen und Beantwortung von Fragen werden Beratungsstellen jeweils montags bis freitags von 8.30 – 16.30 Uhr in folgenden Zeiträumen eingerichtet:
- Bürgerbüro der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, 05. bis 16. Dezember 2011
- Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, 19. bis 23. Dezember 2011
- Rathaus Petersberg, Rathausplatz 1, 19. bis 23. Dezember 2011
- Abwasserverband Fulda, Langebrückenstraße 46, 05. bis 30. Dezember 2011
Zusätzliche Beratungszeiten bestehen in dem genannten Zeitraum beim Abwasserverband Fulda auch mittwochs bis 19:00 Uhr. Weiterhin stehen den Bürgerinnen und Bürgern vom 05. Dezember 2011 bis 13. Januar 2012 jeweils montags – freitags von 8.30 – 16.30 Uhr fachkompetente Ansprechpartner unter der kostenlose Service-Nummer 0800 – 588 78 39 zur Verfügung.