Fulda. Ab 1. September 2011 wird ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) für Angehörige aus Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Kreditkartenformat eingeführt. Er löst den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform ab. Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt im Karteninneren einen Chip, auf dem biometrische Merkmale des Inhabers und seine persönlichen Daten sowie mögliche Auflagen gespeichert sind. Auf Wunsch kann der Aufenthaltstitel auch als elektronischer Identitätsnachweis beim Anmelden in Internetportalen und Ausfüllen von Formularen sowie als Altersnachweis beispielsweise an Bankautomaten und rechtsgültige digitale Unterschrift verwendet werden. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich zur Einführung verpflichtet, um die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Dabei werden biometrische Daten mit erfasst. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 30. April 2021 ihre Gültigkeit.
Die Ausländerbehörde des Landkreises Fulda erwartet einen erhöhten Zeitaufwand bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels. Jeder Betroffene muss persönlich erscheinen und ein biometrisches Passbild vorlegen. Zudem werden Fingerabdrücke genommen (auch von Kindern ab sechs Jahren!). Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt sich die Vereinbarung eines Termins, der außerhalb der Sprechzeiten, jedoch während der Bürozeiten, liegen sollte. Die Sprechzeiten der Ausländerbehörde (Landratsamt Fulda, Wörthstraße 15) sind dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie mittwochs von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, die Bürozeiten montags 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, mittwochs 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr.