Fulda. Nach dem hessischen Fischereigesetz müssen alle Fischereirechte an Fließgewässern in Hegegemeinschaften zusammengeführt werden. Die Verordnung über die Hegegemeinschaften an Gewässern regelt neben der räumlichen Abgrenzung die Konstituierung und enthält nähere Bestimmungen über die Organe und deren Aufgaben. Die Fischerei-Hegegemeinschaft „Obere Fulda“ umfasst das Gewässersystem der Fulda von der Quelle bis zur Kreisgrenze bei Mecklar/Blankenheim im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit all ihren direkten und indirekten Nebengewässern. Die untere Fischereibehörde des Landkreises Fulda ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die gesamte Hegegemeinschaft „Obere Fulda“. In diesem Rahmen muss sie ein Mitgliederverzeichnis erstellen, aus dem sich für jedes Mitglied die Größe der Gewässerfläche ergibt, an der es Fischereirechte hat oder solche vertritt.
Für den Bereich der Hegemeinschaft „Obere Fulda“ liegen der unteren Fischereibehörde zahlreiche Pachtverträge vor, aus denen die Fischereirechtsinhaber, Fischereiausübungsberechtigten und teilweise die Gewässerflächen ermittelt werden konnten. Es ist jedoch nicht sicher, ob alle Pachtverhältnisse angezeigt wurden. Zudem fehlen in einigen Verträgen zum Teil verschiedene Angaben. Deshalb werden alle Fischereirechtsinhaber und Fischereiausübungsberechtigten aufgefordert, sich bis zum 5. August mit der unteren Fischereibehörde im Landratsamt Fulda, Wörthstraße 15, in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls noch nicht angezeigte Pachtverträge vorzulegen.
Die untere Fischereibehörde des Landkreises weist ausdrücklich auf die Anzeigepflicht von Pachtverträgen nach dem Hessischen Fischereigesetz hin und bittet insbesondere alle Eigentümer von Gewässerflächen, die ihr Fischereirecht selbstständig ausüben, sich im Landratsamt zu melden, da der unteren Fischereibehörde hierüber nur bedingt Informationen vorliegen. Nach der Verordnung über die Hegegemeinschaften bestimmt die Aufsichtsbehörde aus dem Kreis der Mitglieder einen vorläufigen Vorstand. Interessierte Mitglieder können sich beim Fischereisachbearbeiter des Landkreises, Herrn Wiegel (Telefon 0661/6006-592, e-Mail jagd-waffen-fischerei@landkreis-fulda.de) melden, der auch für weitere Fragen zur Verfügung steht.