Vogelsbergkreis. Durch die seit vielen Wochen andauernde trockene Witterung mit ungewöhnlichen frühsommerlichen Temperaturen sind die Wasserstände in den Fließgewässern des Vogelsberges stark zurückgegangen und führen dazu, dass die Situation für die Gewässer zunehmend kritisch wird. Insbesondere die Pegelstände der kleineren Fließgewässer sind bereits sehr niedrig und auch gelentliche Gewitter mit einigen lokalen Schauern werden diese Lage nicht grundlegend verbessern. Verschärft wird diese kritische Situation noch durch die in der Trockenheit zunehmenden Wasserentnahmen mit Pumpen, um die Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern. Oftmals werden Motor- und Elektropumpen eingesetzt, um den Wasserbedarf aus Bächen und Flüssen zu decken.
Hierbei bleibt oft genug unberücksichtigt, dass auch die Lebewesen in den Bächen, Flüssen und Seen eine ausreichende Mindestwassermenge zum Überleben benötigen. Ein zusätzlicher Wasserentzug bei Niedrigwasserständen führt im „Lebensraum Bach“ sehr schnell zur Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichtes und kann im Extremfall zu einem Fischsterben führen. Der für das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz beim Vogelsbergkreis verantwortliche Dezernent, Kreisbeigeordneter Heinz Geißel, weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen nicht zulässig sind.
Solche Wasserentnahmen bedürfen einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis und können nur erteilt werden, wenn es sich um leistungsfähige Gewässer handelt, die nicht vom Trockenfallen bedroht sind. „Ich appelliere an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen“, so Kreisbeigeordneter Geißel. Zulässig sind dagegen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs Handschöpfungen mit Eimern oder Kannen aus Gewässern. Die Fließgewässer dürfen hierzu aber auch nicht aufgestaut werden. Kreisbeigeordneter Geißel weist darauf hin, dass bei einem größeren Wasserbedarf als Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern auch die Grundwasserentnahme über Brunnen in Frage kommen kann. Dies sollte jedoch vorab mit der Gemeinde und dem Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz beim Landratsamt abgestimmt werden.