Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner gab am Samstag bekannt, dass die Hessische Landesregierung den Gesetzentwurf für eine Neufassung des Landesblindengeldgesetzes in den Landtag einbringt. „Das Landesblindengeldgesetz besteht seit über 30 Jahren nahezu unverändert. Nun ist es an der Zeit, es an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen“, erklärte Grüttner. „Bei der Leistungshöhe nach dem Landesblindengeldgesetz werden keine Abstriche gemacht. Neu ist, dass auch Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet habe, in den Kreis der Leistungsberechtigten aufgenommen werden.“ Außerdem werde das Landesblindengeldgesetz EU-konform angepasst, so dass aktuelle EU-rechtliche Regelungen nun auch im Gesetz umgesetzt werden. Bisher gab es dazu lediglich eine Regelung auf dem Erlasswege.
Die vielfältigen Änderungen im Gesetz machen es nötig, eine Neufassung in den Landtag einzubringen. Ein bloßes Änderungsgesetz wäre sowohl für die betroffenen als auch für die mit der Durchführung betraute Verwaltung kaum verständlich und nachvollziehbar. „Ich freue mich besonders, dass die Neufassung des Landesblindengeldgesetzes bei den Verbänden auf breite Zustimmung gestoßen ist. Das zeigt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden“, so Grüttner weiter. Der Entwurf einer Neufassung des Landesblindengeldgesetzes wird im Juni-Plenum durch die Landesregierung zur ersten Lesung in den Landtag eingebracht.
Hessisches Landesregierung bringt Landesblindengeldgesetz in den Landtag ein
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