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Einigung zwischen Ländern, Bund und Regierungsfraktionen zu Versorgungsgesetz

Berlin. Zufrieden hat sich der Hessische Sozialminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2011, Stefan Grüttner, mit der Einigung zu dem geplanten bundesweit geltenden Versorgungsgesetz gezeigt. „Die Länder haben wesentliche Forderungen nach mehr Einfluss auf die Bedarfsplanung durchsetzen können. Das ist ein großer Erfolg, vor allem für die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Nun können wir dem drohenden Ärztemangel regionaler und damit effektiver entgegenwirken“, erklärte Grüttner heute in Wiesbaden. Bei einem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium, an dem neben dem GMK-Vorsitzenden Grüttner der neue Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, weitere Ländervertreter sowie Vertreter der Regierungsfraktionen im Bundestag teilgenommen hatten, einigten sich die Teilnehmer auf folgende, bislang noch offene Punkte:

·         Zwei über die GMK zu bestimmende Ländervertreter erhalten Teilnahme- und Mitspracherecht bei den Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, der als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung die Richtlinien der bundesweiten Bedarfsplanung beschließt. Sozialminister Grüttner: „Die Beteiligung der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss ist notwendig, um bei der Bedarfsplanung eine ausreichende Auseinandersetzung und Berücksichtigung regionaler Aspekte zu gewährleisten. Denn es ist schlicht unmöglich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern kennt und daher angemessen in seinen Richtlinien berücksichtigen kann.“
·         Die Abstimmung zwischen den betroffenen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Bezug aufSelektivverträge (Versorgungsverträge zwischen einer Krankenkasse und bestimmten Leistungserbringern) und deren Auswirkungen auf das regionale Versorgungsgeschehen werden verbessert. Die Länder erhalten darüber hinaus Beteiligungsrechte. „Auf diese Weise können die Länder mittels besonderer Verträge dem Problem der Unterversorgung in betroffenen Regionen begegnen“, erklärte der GMK-Vorsitzende.
·         Vereinbart wurde auch eine Änderung des Sozialgesetzbuches V (Gesetzliche Krankenversicherung) dahingehend, dass die Krankenkassen für die Kassenarten zukünftig Landesbeauftragte mit Abschlussvollmacht bestellen müssen. Grüttner: „Auf diese Weise können die Länder landesspezifische Fragestellungen unmittelbar mit den Kassen erörtern und entscheiden.“

Derzeit könne zwar noch nicht von einem allgemeinen Ärztemangel die Rede sein, erklärte Sozialminister Grüttner. „Doch vor allem in dünn besiedelten Regionen kommt es bereits jetzt zu Engpässen insbesondere bei der hausärztlichen Versorgung.“ Es bedürfe aufeinander abgestimmter Bemühungen aller Beteiligten sowohl auf Bundes-, auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene, um eine dauerhafte Stärkung der hausärztlichen Versorgung vor allem in strukturschwachen Regionen zu erreichen. Hierbei reichten wenige, voneinander isolierte Maßnahmen nicht aus. Grüttner: „Zusätzlich zum erweiterten Einfluss der Länder brauchen wir ein vernetztes Gesamtkonzept, das an den verschiedensten Stellen ansetzt – von der Hilfestellung bei Praxisgründungen und Praxisübernahmen über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wesentliche Punkte sind nun in den zwischen Bund, Ländern und Regierungsfraktionen gemeinsam erarbeiteten Eckpunkten für das geplante Versorgungsgesetz enthalten.“

Die Eckpunkte bildeten eine gute Basis, damit den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung angeboten werden kann, sagte Grüttner. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung diese Eckpunkte zügig zum Teil eines Entwurfs zum Versorgungsgesetz macht. Es ist sehr erfreulich und bereits seit langem überfällig, dass die Länder damit endlich als verlässliche Partner in der Ausgestaltung der Gesundheitspolitik einbezogen werden.“

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