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Hohenroda erneuert Konzessionsvertrag für vier Ortsteile

Fulda. Die Gemeinde Hohenroda setzt die Partnerschaft mit der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG) fort: Wie bisher bleibt das führende osthessische Energieversorgungsunternehmen Konzessionspartner der Gemeinde für die vier Ortsteile Mansbach, Glaam, Oberbreitzbach und Soislieden. Den Vertrag über das Wegenutzungsrecht für den Betrieb des Elektrizitätsversorgungsnetzes unterschrieben jetzt Hohenrodas Bürgermeister Jörg Schäfer und ÜWAG-Vorstand Dipl.-Ing. Günter Bury.

„Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der ÜWAG soll fortgesetzt werden“, sagte Bürgermeister Schäfer bei der Vertragsunterzeichnung, zu der er gemeinsam mit dem 1. Beigeordneten der Gemeinde Hohenroda, Hans-Albert Pfaff, nach Fulda gekommen war. In ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2010 hatte sich die Gemeindevertretung Hohenroda einstimmig für die Erneuerung der Konzession an die ÜWAG für die bewährte Betreuung der Stromnetze in den Ortsteilen Mansbach, Glaam, Oberbreitzbach und Soislieden ausgesprochen.

ÜWAG-Vorstand Günter Bury dankte den Vertretern Hohenrodas für das Vertrauen, das die Gemeinde mit dem neuen Konzessionsvertrag der ÜWAG entgegenbringt. „Ich freue mich sehr, dass die Gemeinde sich für eine unveränderte Fortsetzung der Partnerschaft mit der ÜWAG entschieden hat“, sagte der ÜWAG-Vorstand. Er sicherte Bürgermeister Schäfer zu: „Die ÜWAG sorgt weiterhin mit Service, Know-how und dem bewährten Team des Servicecenters Netz Nord aus Eiterfeld vor Ort für die zuverlässige Energielieferung der Gemeinde Hohenroda.“

Die Gemeinde Hohenroda, 20 Kilometer östlich von Bad Hersfeld im Feriengebiet der kuppigen Rhön gelegen, ist geprägt von ihren schmucken Dörfern in einer Landschaft, die sich ihren ursprünglichen Charakter bis heute erhalten hat. In den vier Ortsteilen Mansbach, Glaam, Oberbreitzbach und Soislieden, die mit der Vertragsunterzeichnung bis zum 31. Dezember 2031 zum ÜWAG-Netzgebiet gehören, leben rund 1.500 Einwohner.

Partnerschaft für alle Fragen der Energieversorgung

Der Konzessionsvertrag beinhaltet das Wegenutzungsrecht einer Kommune zum Betrieb des Stromnetzes zur Allgemeinen Versorgung; die Auswahl des Stromlieferanten durch die Kunden ist davon unberührt. Die ÜWAG zahlt an die Städte und Gemeinden den gesetzlichen Höchstsatz der Konzessionsabgabe. Mit der ÜWAG als Konzessionsvertragspartner können sich die Kommunen auf höchste Qualität des Netzbetriebs verlassen. Diese gewährleistet der führende osthessische Energieversorger durch seine rund um die Uhr besetzte Leitzentrale, die Servicecenter Netz vor Ort, den weiteren Ausbau der Verkabelung von Freileitungen und das fortgesetzt hohe Investitionsniveau im Stromverteilungsnetz.

Wichtig für die Städte und Gemeinden ist auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit, etwa bei der gegenseitigen Abstimmung bei Baumaßnahmen. Außerdem profitieren die Kommunen vom Know-how der ÜWAG, wenn es um die Entwicklung von Energiekonzepten geht. Die Unternehmen der ÜWAG-Gruppe stehen mit ihrem breit gefächerten Dienstleistungsspektrum ebenfalls den Städten und Gemeinden der Region zur Seite.

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